Der ewige Ersti

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Wie ein Mann 26 Jahre lang die akademische Freiheit bis zum letzten Seminar auskostete

Von Ronald Tramp, Ehrendoktor der Lebensverlängerungsstudien, Studiengang „Aufschubkunde“ im Nebenfach.

Ich sage es gleich zu Beginn, klar, deutlich und mit der nötigen Hochachtung: 26 Jahre Studium – das ist keine Ausbildung, das ist eine Lebenseinstellung. Das ist kein Studiengang, das ist ein Marathon ohne Zielband. Und doch hat unser Held – ein 50-jähriger Mann aus Mainz – nun eine bittere Lektion gelernt: Der Staat zahlt nicht für akademische Unendlichkeit.

Stellen Sie sich diesen Mann vor. Ein Veteran der Vorlesungssäle. Ein Überlebender zahlloser Einführungsveranstaltungen. Einer, der mehr Mensakarten gesehen hat als die meisten Menschen Steuerbescheide. Seit 26 Jahren eingeschrieben. 26 Jahre! In dieser Zeit sind Regierungen gekommen und gegangen, Handys wurden klug, Faxgeräte alt, und dieser Mann? Der blieb immatrikuliert.

Und dann, im März 2024, kam der große Moment. Der Antrag. Wohngeld. Ein kleiner Zettel, ein großer Traum. Schließlich muss jemand, der so konsequent studiert, doch irgendwann belohnt werden. Aber nein! Die zuständige Behörde sagte trocken, nüchtern und vollkommen unsentimental: rechtsmissbräuchlich. Autsch. Das ist kein Nein. Das ist ein juristisches „Bitte hören Sie auf“.

Der Mann klagte. Natürlich klagte er. Denn wer 26 Jahre studiert, der gibt nicht einfach auf. Der Verwaltungsgerichtshof Mainz befasste sich mit dem Fall und sagte im Grunde: Schön, dass Sie da sind – aber jetzt reicht’s. Wohngeld, so das Gericht, sei nicht dafür gedacht, lebenslange Studienexperimente zu subventionieren. Eine harte Aussage. Sehr hart. Aber auch sehr deutsch.

Das Gericht stellte fest, dass der Kläger mehrere Studiengänge begonnen und wieder abgebrochen hatte. Das ist kein Lebenslauf, das ist akademisches Speed-Dating. Heute Philosophie, morgen Soziologie, übermorgen vielleicht etwas mit Medien – und dann doch wieder Geschichte, weil Geschichte nie veraltet. Die Regelstudienzeit? Längst überschritten. Nicht ein bisschen. Nicht knapp. Galaktisch.

Und dann kam der entscheidende Punkt: Erwerbsfähigkeit. Das Gericht sagte sinngemäß: „Wenn Sie arbeiten könnten, dann arbeiten Sie bitte.“ Ein radikaler Gedanke. Revolutionär. In einer Welt, in der jemand seit 26 Jahren studiert, wirkt Arbeit plötzlich wie ein exotisches Auslandssemester.

Der Mann argumentierte offenbar mit gesundheitlichen Gründen. Doch – und jetzt wird es juristisch nüchtern – er belegte es nicht. Keine Atteste. Keine Gutachten. Keine dramatischen PowerPoint-Folien. Einfach nur die Behauptung. Und Gerichte mögen vieles, aber unbelegte Dauerstudien nicht.

Ich frage mich: Wie sah sein Alltag aus? Stand er morgens auf und dachte: „Heute vielleicht Statistik I – zum siebten Mal?“ Oder „Ach, ich schreibe die Hausarbeit nächstes Jahrzehnt.“ Vielleicht war er nicht langsam. Vielleicht war er einfach gründlich. Sehr gründlich. Extrem gründlich. So gründlich, dass selbst die Universität irgendwann sagte: „Wir kennen Ihren Namen, aber wir wissen nicht mehr warum.“

26 Jahre Studium bedeuten auch 26 Jahre Erstsemesterpartys. 26 Jahre Einführungsvorträge. 26 Jahre dieselbe Frage: „Was studieren Sie?“„Noch.“ Und jetzt wollte er Wohngeld. Nicht BAföG. Wohngeld. Eine neue Stufe. Ein Upgrade. Akademische Endlosversion mit staatlichem Support.

Doch das Gericht zog die Linie. Es sagte: Wohngeld ist keine Prämie für akademische Ausdauer. Es ist keine Belohnung für lebenslanges Einschreiben. Es ist dafür da, Menschen zu helfen, die arbeiten oder es zumindest ernsthaft versuchen. Und genau hier liegt der Kern der Sache: Zielstrebigkeit.

Das Gericht stellte fest, dass der Mann sein Studium nicht ernsthaft und nicht zielstrebig betreibe. Das ist die höflichste Art zu sagen: „Sie sind sehr beschäftigt, aber nicht sehr erfolgreich.“ Und Erfolg, so lernen wir hier, wird irgendwann erwartet. Spätestens nach einem Vierteljahrhundert.

Ich, Ronald Tramp, sage: Das ist ein historischer Fall. Nicht, weil er tragisch ist. Sondern weil er zeigt, dass selbst in Deutschland – dem Land der langen Wege und noch längeren Formulare – irgendwann Schluss ist. Selbst die akademische Freiheit hat ein Ende. Spätestens dann, wenn sie 26 Jahre alt wird.

Der Mann bleibt eingeschrieben. Vielleicht. Oder auch nicht. Aber eines ist sicher: Der Titel „Langzeitstudent“ ist ihm sicher. Ehrenhalber. Lebenslang. Ohne Wohngeld.