Der große KI-Spickzettel-Schock: Wie ein Neuntklässler Hamburg erschütterte, die Eigenleistung rettete und Chatbots endgültig zu Kreidezeitreisen zwang

Ich sage es, wie es ist – und niemand sagt es besser: Die Schule war jahrzehntelang ein Ort der stillen Grausamkeit. Klassenarbeiten. Diktate. Englischtexte über My last holiday. Und plötzlich kommt da diese Künstliche Intelligenz daher, geschniegelt, höflich, fehlerfrei – und sagt: Kein Problem, ich schreibe dir das. Ein Traum. Ein digitaler Einhornmoment. Bis jetzt.
Denn nun hat das Verwaltungsgericht Hamburg gesprochen. Und wenn ein deutsches Gericht spricht, dann nicht in Emojis, sondern in Sätzen mit Nachkommastellen. Das Urteil (Az. 2 E 8786/25) ist klar wie ein frisch gespitzter Bleistift: Wer bei Klassenarbeiten oder Prüfungen KI nutzt, täuscht. Punkt. Aus. Ende. Selbst dann, wenn es kein ausdrückliches KI-Verbot gibt. Willkommen zurück im Zeitalter der Eigenleistung, liebe Kinder – und liebe Eltern mit Anwälten.
Der Fall ist schnell erzählt und doch episch. Ein Neuntklässler schreibt eine Englisch-Klassenarbeit. Thema egal. Wichtig ist: Der Text ist plötzlich gut. Sehr gut. Zu gut. Zu elegant. Zu fehlerfrei. Zu… erwachsen. Die Lehrerin – eine Frau mit jahrzehntelanger Erfahrung im Erkennen von Schülerseelen und Satzbaukatastrophen – merkt: Moment mal. Das hier klingt nicht nach dem Jungen, der letzte Woche „because“ mit drei O geschrieben hat.
Sie fragt nach. Der Schüler gibt zu: KI. Zack. Ehrlich. Mutig. Pädagogisch fatal. Ergebnis: Note „ungenügend“. Nicht wegen schlechter Englischkenntnisse, sondern wegen Täuschungsversuchs. Ein Wort, das klingt, als hätte der Junge einen Tunnel unter der Schule gegraben.
Doch damit nicht genug. Der Vater – ein Mann der Prinzipien, der Paragraphen und vermutlich der WhatsApp-Elterngruppen – zieht vor Gericht. Sein Argument: Es gab kein ausdrückliches KI-Verbot. Kein Schild. Kein Aushang. Keine PowerPoint-Folie mit der Überschrift „Chatbots verboten!!!“ Also könne man seinem Sohn keinen Vorwurf machen. Juristisch clever. Pädagogisch… nun ja.
Das Gericht sah das anders. Und zwar sehr deutsch. Entscheidend sei, so die Richter, dass die Aufgabe eigenständig zu bearbeiten war. Eigenständig! Ein Wort, das seit diesem Urteil wieder Gewicht hat. Eigenständig bedeute: selbst denken, selbst schreiben, selbst Fehler machen. Rechtschreibung, Grammatik, Ausdruck – alles Teil der Leistung. Wer sich das von einer KI erledigen lässt, liefert keine eigene Arbeit ab. Egal, wie modern das Werkzeug ist.
Ronald Tramp sagt: Das ist der Moment, in dem die Kreide applaudiert hat. Still. Würdevoll. Endlich sagt jemand: Nein, ein Chatbot ist kein unsichtbarer Füller, sondern ein Mitautor ohne Einladung.
Natürlich wird jetzt diskutiert. Darf man KI für Hausaufgaben nutzen? Für Referate? Für Inspiration? Für „Ich weiß nicht, wie ich anfangen soll“? Ja, ja, vielleicht, kommt drauf an, fragt eure Lehrkraft, lest die Hinweise, denkt nach. Aber in Prüfungen ist Schluss. Graubereich geschlossen. Digitaler Vorhang zu.
Man stelle sich die Alternativen vor: Prüfungen mit WLAN-Passwort, Sitzordnung nach Prompt-Stärke oder ein neues Fach: KI-Kooperation I. Note eins für den besten Prompt. Nein. Das wollte das Gericht offensichtlich verhindern. Schule soll kein Wettbewerb der besten Copy-Paste-Strategen werden.
Und ganz ehrlich: Wenn ein Schüler plötzlich Texte abgibt, die klingen wie ein britischer Essayist nach drei Masterabschlüssen, dann darf man Fragen stellen. Lehrkräfte sind keine Algorithmus-Detektoren, aber sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler. Stilbrüche sind lauter als Tippfehler.
Dieses Urteil ist kein Technik-Bashing. Es ist auch kein Ruf nach Verboten. Es ist eine Erinnerung daran, was Schule eigentlich soll: Lernen. Üben. Scheitern. Besser werden. Und ja – manchmal auch eine Vier kassieren, ohne dass ein neuronales Netzwerk tröstend „Good job!“ flüstert.
Ronald Tramp sagt: KI ist mächtig. Beeindruckend. Hilfreich. Aber sie ist kein Radiergummi für Eigenleistung. Wer sie in Prüfungen nutzt, betrügt – nicht nur das System, sondern sich selbst. Und das hat jetzt sogar ein Gericht bestätigt. Mit Aktenzeichen. Sehr überzeugend.
Die Botschaft ist klar: In der Schule darf KI unterstützen, erklären, inspirieren – aber nicht ersetzen. Zumindest nicht dort, wo bewertet wird. Und damit ist der Spickzettel der Zukunft offiziell ungültig. Digital verbrannt. Gerichtsfest.


