Deutschland erklärt den Kaffeelöffel zum Risikoobjekt

Grafik: Der Fall: Finanzamt, Nachmittag, Kaffeedurst

 – und das Bundessozialgericht zum Barista der Justiz. 

Freunde, Freunde, Freunde – ich habe schon viele verrückte Geschichten gehört: Präsidenten, die Wahlen gewinnen und dann doch verlieren, Flughäfen, die gebaut werden und doch nie fertig werden, und Richter, die schneller gähnen als ein Bundestagsabgeordneter bei einer Haushaltsdebatte. Aber das hier – das Urteil des Bundessozialgerichts – schlägt wirklich alle Rekorde: Kaffee holen ist normalerweise nicht versichert. Willkommen in Deutschland, dem Land, in dem Bürokratie heißer gekocht wird als der Kaffee selbst.


Der Fall: Finanzamt, Nachmittag, Kaffeedurst

Eine Verwaltungsangestellte in Hessen, fleißig, brav, pflichtbewusst, macht das, was Millionen Deutsche um 15:30 Uhr tun: Sie geht los, um sich einen Kaffee zu holen. Kein Latte Macchiato mit Hafermilch und doppeltem Sirup, nein, nur den guten alten Sozialraum-Kaffee, der schmeckt wie die Steuererklärung – bitter, aber notwendig.

Doch dann: der Sturz! Der Boden frisch gewischt, die Frau rutscht aus, knallt hin und bricht sich einen Lendenwirbel. Autsch! Und sofort die große Frage: War das ein Arbeitsunfall oder nur ein „Kaffeefreizeitunfall“?


Das Urteil: Kaffee ist Genuss, kein Muss

Das Bundessozialgericht sagt: Kaffee? Genussmittel! Nicht notwendig wie Mittagessen oder Mineralwasser. Mit anderen Worten: Ohne Mittagessen wirst du ohnmächtig, ohne Kaffee wirst du höchstens grantig. Und grantig darf man in Deutschland sein, das ist schließlich Grundrecht.

Aber – und jetzt kommt der juristische Espresso-Shot – es gibt Ausnahmen! Wenn der Kaffee wirklich gebraucht wird, um die Konzentration zu halten (zum Beispiel beim Schreiben von endlosen Aktenzeichen wie „B 2 U 11/23 R“), dann könnte er sogar versichert sein. In diesem Fall aber war der Kaffee offenbar eher Gewohnheit. Sprich: Nicht versichert.


Der Trick: Der nasse Boden rettet den Tag

Doch halt! Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn man nicht noch eine Sonderregelung gefunden hätte. Die Richter sagen: Der Sturz passierte im Sozialraum, und der gehört zum Betrieb. Der nasse Boden war eine „besondere betriebliche Gefahr“. Zack – doch Arbeitsunfall!

Man stelle sich das bitte bildlich vor: Nicht der Kaffee ist der Schlüssel, sondern die Pfütze! Das Gericht urteilt also: „Kaffee nein, Pfütze ja.“ Und das ist, liebe Freunde, der deutsche Rechtsstaat in Reinform: logisch wie Sudoku, aber doppelt so trocken.


Ronald Tramps satirische Spitzen (die besten, die größten, die koffeinhaltigsten):

  1. Versicherung nur bei doppeltem Espresso: Filterkaffee? Privatvergnügen. Espresso? Dienstlich notwendig, weil schneller.

  2. Nasse-Boden-Prämie: Jeder Arbeitgeber muss pro Pfütze einen Euro ins Versicherungstöpfchen zahlen. Endlich lohnt sich Putzen richtig.

  3. Konzentrationsattest: Wer Kaffee trinken will, muss vorher ein Formular ausfüllen: „Ohne Koffein bin ich nicht arbeitsfähig.“ Drei Stempel, zwei Unterschriften, fertig.

  4. Neue Dienstposten: Justiz-Baristas an jedem Gericht, die sofort prüfen, ob der Kaffee Arbeitsmittel oder Genussmittel ist.

  5. Ronald-Tramp-Lösung: Alle Angestellten bekommen Kaffee-Flatrates. Dann ist es immer Arbeit, nie Freizeit. Problem gelöst.


Kaffee, Klage, Chaos

Deutschland schafft es wirklich, das Einfachste kompliziert zu machen. Statt zu sagen: „Die Frau ist auf der Arbeit hingefallen, also Arbeitsunfall, Punkt.“ – diskutiert man seitenlang über die Frage, ob Kaffee nun ein lebensnotwendiges Grundnahrungsmittel oder nur ein dekadenter Luxus ist.

Das Urteil zeigt: In Deutschland ist selbst die Kaffeepause kein Genuss mehr, sondern ein Minenfeld juristischer Fallstricke. Und während die Frau mit gebrochenem Lendenwirbel zu Hause liegt, erklärt das Gericht, dass Mineralwasser mehr Wert hat als ein Cappuccino.

Ich, Ronald Tramp, sage: Das ist nicht nur ein Urteil – das ist die schönste, absurdeste, großartigste Satirevorlage seit Erfindung des Aktenzeichens. Wenn man so weitermacht, wird bald auch der Gang zur Toilette zur „eigenwirtschaftlichen Verrichtung“. Außer natürlich, der Boden ist nass.