Die größte, beste, plausibelste Klage aller Zeiten

Grafik: Klageschrift. Version 2.0: Jetzt mit mehr Plausibilität.

und warum sie leider gerade nicht plausibel genug war

Freunde, wir müssen über etwas sehr, sehr Trauriges sprechen. Eine Klage. Eine riesige, monumentale, epochale Klage. Eine Klage, so groß, dass selbst Wolkenkratzer gesagt haben: „Wow, das ist hoch.“ Und jetzt? Vorläufig abgewiesen. Warum? „Keine plausible Klage“, sagt das Gericht.

Keine plausible Klage! Ich frage Sie: Seit wann ist Plausibilität ein Kriterium? Wir leben im Zeitalter der KI, da ist doch nichts mehr plausibel!

Also, was ist passiert? Ein KI-Unternehmen – nennen wir es einfach das ambitionierteste Start-up im Sonnensystem – hat einen Konkurrenten verklagt. Es ging um Geschäftsgeheimnisse. Sehr geheime Geheimnisse. So geheim, dass vermutlich nicht einmal die Kaffeemaschine wusste, was sie brüht.

Die Anschuldigung: Ehemalige Mitarbeitende seien zum Konkurrenten gewechselt und hätten Wissen mitgenommen. Wissen! Code! Bits! Bytes! Und vielleicht sogar das geheime Rezept für besonders performante Trainingsdaten.

Das Gericht jedoch – kühl, nüchtern, sehr sachlich – sagte: Moment mal. Wo sind die Fakten? Wo ist der Beweis, dass das Unternehmen selbst jemanden zum Diebstahl angestiftet hat? Die Klage richte sich gegen Einzelpersonen, nicht gegen das Unternehmen. Und wenn das Unternehmen der einzige Angeklagte ist, dann – kleines juristisches Detail – braucht man auch etwas gegen dieses Unternehmen.

Das nennt man, so habe ich gehört, Logik.

Die Richterin formulierte es sehr höflich: Man könne zwar Ansprüche gegen ehemalige Mitarbeitende prüfen, aber gegen das beklagte Unternehmen gebe es keine plausible Veruntreuungsklage. Zack. Abweisung. Vorläufig.

Aber – und das ist wichtig – es gibt noch eine Chance zur Nachbesserung. Bis Mitte März. Ich liebe Nachbesserungen. Das ist wie ein Software-Update für die Klageschrift. Version 2.0: Jetzt mit mehr Plausibilität.

Natürlich sagt die beklagte Seite, das Ganze sei eine Belästigungskampagne. Eine Kampagne! Ich sage Ihnen: In der Tech-Welt ist jede zweite E-Mail entweder eine „Disruption“ oder eine „Kampagne“. Man weiß gar nicht mehr, ob man programmiert oder Wahlkampf führt.

Besonders dramatisch wird es bei der separaten Klage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter. Laut Berichten soll er den gesamten Programmcode kopiert haben. Den gesamten! Das ist kein USB-Stick mehr, das ist ein Umzugswagen voller Nullen und Einsen.

Hier fordert das klagende Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen dessen Beschäftigung beim Konkurrenten. Ein digitaler Hausarrest, könnte man sagen. Keine Arbeit mit fremdem Code! Keine Nähe zu Trainingsdaten! Abstand von Serverracks mindestens fünf Meter!

Und das ist noch nicht alles. Anfang 2026 wurde zusätzlich eine gigantische Schadensersatzklage eingereicht – wir sprechen von bis zu 134 Milliarden Dollar. Milliarden! Das ist kein Streit mehr, das ist ein Bruttoinlandsprodukt.

Allein über 109 Milliarden sollen vom KI-Konkurrenten kommen. Begründung: frühere Beteiligungen, beigesteuertes Risikokapital, angeblich unrechtmäßige Gewinne. Mit anderen Worten: „Ich habe geholfen, und jetzt seid ihr erfolgreich – das gefällt mir finanziell.“

Die beklagten Unternehmen bestreiten natürlich alles. Erste Anhörungen werden im April erwartet. Popcorn ist bestellt.

Und als wäre das nicht genug, gab es im vergangenen Jahr noch eine weitere Klage – diesmal unter Berufung auf das Kartellrecht. Vorwurf: Wettbewerbsbehinderung. Angebliche Bündnisse gegen ein bestimmtes KI-Produkt. Man sieht: In der KI-Welt wird nicht nur mit Modellen trainiert, sondern auch mit Anwälten.

Was lernen wir daraus?

Erstens: KI kann Gedichte schreiben, Bilder generieren und Code optimieren – aber sie kann offenbar noch keine wasserdichten Klageschriften formulieren. Vielleicht kommt das in Version GPT-Law 5.0.

Zweitens: In der Tech-Branche ist jeder Personalwechsel potenziell ein Thriller. Ein Entwickler wechselt den Arbeitgeber – plötzlich geht es um Geschäftsgeheimnisse, Milliarden und Bundesgerichte.

Drittens: Plausibilität ist das neue Gold. Früher brauchte man nur Empörung. Heute braucht man Belege.

Ich stelle mir vor, wie in einem Konferenzraum hektisch an der überarbeiteten Klageschrift gefeilt wird. „Mehr Details! Mehr Fakten! Vielleicht noch ein Screenshot?“ Irgendwo ruft jemand: „Hat jemand plausibel gesehen?“

Und währenddessen trainieren die KI-Modelle fröhlich weiter. Sie analysieren Daten, optimieren Antworten, generieren Texte. Vielleicht schreiben sie insgeheim schon ihre eigene Gerichtsstrategie.

Am Ende ist das alles ein großes Schauspiel – mit sehr echten Summen. Es geht um Marktanteile, Macht, Einfluss, Visionen von künstlicher Intelligenz. Aber manchmal wirkt es auch wie ein Kindergarten mit Raketenantrieb: „Das ist mein Code!“ – „Nein, jetzt ist es meiner!“ – „Richterin!“

Doch bei aller Satire: Der Fall zeigt, wie hart umkämpft der KI-Markt ist. Wenn Milliarden im Spiel sind, wird jede Zeile Code zur potenziellen Waffe. Jeder Mitarbeitende zum Risiko. Jede Partnerschaft zum Zündstoff.

Und so stehen wir da: Eine vorläufig abgewiesene Klage, eine Frist zur Nachbesserung, weitere Milliardenverfahren in der Pipeline. Die KI-Zukunft wird nicht nur in Rechenzentren entschieden – sondern auch in Gerichtssälen.

Ich sage Ihnen: Das ist kein Bug. Das ist ein Feature unserer Zeit.

Bleiben Sie dran. Version 2.0 der Klage kommt bestimmt. Und diesmal – vielleicht, nur vielleicht – mit maximaler Plausibilität. Großartig. Wirklich großartig.