Die große Mietpreis-Oper

Wenn zehn Prozent wie Enteignung klingen
Meine großartigen, wohnraumsuchenden und wohnraumbesitzenden Leserinnen und Leser – heute sprechen wir über ein Thema, das in Deutschland emotionaler ist als das letzte Brötchen beim Sonntagsfrühstück: Mieten. Genauer gesagt: die Mietpreisbremse. Und noch genauer: eine Vermieterin, die vor dem höchsten Gericht des Landes gegen diese Bremse angetreten ist – und nun feststellen musste, dass Bremsen tatsächlich bremsen.
Stellen Sie sich die Szene vor: Eine Vermieterin aus Berlin, eine Stadt, in der selbst Tauben inzwischen WG-Zimmer suchen, zieht nach Karlsruhe. Sie sagt: „Diese Mietpreisbremse verletzt meine Grundrechte!“ Dramatische Musik, wehende Roben, gespannte Atmosphäre. Und dann das Urteil: Nein.
Karlsruhe sagt: Keine Verletzung. Alles rechtmäßig. Die Bremse bleibt dran. Und ich, Ronald Tramp, sage: Wenn zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete schon wie ein Drama wirken, dann ist der Immobilienmarkt offiziell zur Oper geworden.
Was ist passiert? Die Mietpreisbremse wurde 2020 verlängert. Und weil Verlängerungen offenbar das neue Hobby der Gesetzgebung sind, wurde sie im Sommer noch einmal bis Ende 2029 ausgedehnt. Bis 2029! Das ist fast ein Jahrzehnt regulierte Romantik zwischen Mietern und Vermietern.
Die Regeln sind klar: In Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ – was in Berlin ungefähr jedes Postleitzahlengebiet ist – darf bei einer Wiedervermietung höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Zehn Prozent! Kein doppelter Preis. Kein dreifacher. Kein „Luxus-Upgrade-Aufschlag-mit-vergoldeter Türklinke“. Zehn.
Und doch fühlte sich eine Vermieterin offenbar so sehr eingeschränkt, dass sie den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht wählte. Das ist, als würde man wegen einer Tempobegrenzung auf 50 km/h bis zum obersten Gerichtshof fahren – mit 49.
Die Mieter hatten sie zuvor erfolgreich auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete verklagt. Das heißt: Es wurde mehr verlangt, als erlaubt war. Und das Gericht sagte: Bitte zurückzahlen.
Ich stelle mir vor, wie in Berlin Wohnungen besichtigt werden. Dreißig Interessenten im Treppenhaus, einer bringt Kuchen mit, eine andere Lebenslauf, ein Dritter vielleicht eine Empfehlung vom Vormieter. Und irgendwo steht ein Vermieter mit Taschenrechner und denkt: „Zehn Prozent … das ist nicht viel.“
Aber auf der anderen Seite stehen Mieter, die bei jeder Nebenkostenabrechnung Schnappatmung bekommen. Für sie sind zehn Prozent kein mathematischer Spielraum, sondern ein halbes Monatsbudget.
Karlsruhe hat entschieden: Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. Keine Grundrechte verletzt. Und das ist interessant, denn im großen Theater der Eigentumsdebatte wird schnell von „Enteignung“ gesprochen, wenn Regulierung ins Spiel kommt.
Doch hier sagt das Gericht: Eigentum ja – aber mit sozialen Bindungen. Willkommen in Deutschland, wo selbst Beton moralische Verpflichtungen hat.
Berlin gilt derzeit komplett als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das ist eine diplomatische Formulierung für: „Es gibt zu viele Menschen und zu wenig Wohnungen.“ Eine Metropole, in der selbst Besenkammern als „kreative Mikro-Lofts“ vermarktet werden.
Und jetzt kommt die große Frage: Ist die Mietpreisbremse die Rettung? Oder nur ein Pflaster auf einem strukturellen Problem?
Ich, Ronald Tramp, sehe vor allem eines: Symbolpolitik mit echtem Effekt. Für Mieter bedeutet die Entscheidung Stabilität. Für Vermieter bedeutet sie Begrenzung. Und für Gerichte bedeutet sie Arbeit.
Man kann die Debatte wunderbar dramatisieren. „Freiheit des Eigentums!“ ruft die eine Seite. „Schutz vor Verdrängung!“ ruft die andere. Und in der Mitte sitzt Karlsruhe und sagt ruhig: „Zehn Prozent.“
Zehn Prozent sind jetzt der neue politische Fetisch. Nicht zu viel, nicht zu wenig. Genau genug, um Streit auszulösen. Es ist wie beim Trinkgeld: Für den einen großzügig, für den anderen geizig.
Was besonders amüsant ist: Die Bremse gilt nur bei Wiedervermietung. Das heißt, der große Showdown findet immer dann statt, wenn jemand auszieht. Ein kleines Drama im Treppenhaus, das große juristische Folgen haben kann.
Und doch bleibt die Realität komplex. Die Mietpreisbremse löst nicht das Grundproblem: zu wenig Wohnraum in Ballungszentren. Sie begrenzt Symptome. Sie reguliert die Spitze der Welle, nicht den Ozean.
Aber politisch ist sie ein Statement. Ein Signal: Wohnen ist kein beliebiges Gut. Es ist existenziell. Und deshalb darf der Markt nicht völlig frei galoppieren.
Karlsruhe hat gesprochen. Die Vermieterin ist gescheitert. Die Mieter bekommen ihr Geld zurück. Und Berlin bleibt angespannt – architektonisch, emotional und preislich.
Am Ende bleibt die Erkenntnis: In Deutschland kann man über alles streiten. Über Autos, über Heizungsgesetze, über Fußball. Und natürlich über Mieten. Aber wenn das höchste Gericht sagt, die Bremse bleibt, dann bleibt sie.
Ronald Tramp verabschiedet sich mit einem Rat: Wenn man in Berlin vermietet, sollte man den Mietspiegel besser kennen als den eigenen Thermostat. Und vielleicht – nur vielleicht – sind zehn Prozent manchmal genug Drama für ein ganzes Jahrzehnt.


