DIESEL & DATENSCHMUTZ – ODER: WIE VW EIN 4-MILLIONEN-TICKET IM POSTFACH LÖSCHTE

Grafik: VW-Vorstände lachen über Datenschutzbehörde

Von Ronald Tramp, Experte für Abgas, Ausreden und Amtsversehen.


Freunde der gepflegten Korrespondenz! Willkommen zurück in der wundersamen Welt deutscher Behörden, in der Bußgelder nicht bezahlt, sondern... einfach wegvergessen werden. Und diesmal geht’s um kein Knöllchen fürs Falschparken – VW sollte eigentlich 4,3 Millionen Euro zahlen. Betonung auf „eigentlich“.

Warum? Datenschutzverstöße. Die Kurzfassung: VW hat beim Aufarbeiten des Diesel-Skandals persönliche Daten seiner Mitarbeiter an einen US-Kontrolleur weitergegeben. Ohne zu fragen. Ohne Popcorn. Ohne Datenschutzhinweis. Klassisches DSGVO-Vergehen. Also: Bußgeld drauf, danke und tschüss. Doch nein.

Denn dann kam – und ich zitiere ungern – eine „Verkettung unglücklicher Umstände“. Oder wie ich es nenne: Der dümmste Datenschutz-Joker der Republik.


Die Unterschrift des Verderbens (oder eben: das Fehlen derselben)

Stellen Sie sich vor: Eine Staatsanwaltschaft – bewaffnet mit Schriftsatz, Paragraphen, vielleicht sogar einem Anflug von Pflichtgefühl – erhebt Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Hannover.

Aber vergessen, das Ding zu unterschreiben.

Unterschrift. Handschriftlich. Unten rechts. Ja, das da, wo bei jedem Grundschulaufsatz „Bitte Namen drunterschreiben“ stand. Genau das. Nicht gemacht.

Und zack: Bußgeld? Nichtig. VW? Frohlockend. Staatskasse? Leer. Niedersachsen? Sauer.


Die Ausrede: „Hohe Arbeitsbelastung“

Klar. Verständlich. Zwischen „Kaffeemaschine reinigen“ und „die halbe Behörde mit drei Juristen führen“ kann schon mal eine formale Pflicht auf der Strecke bleiben. Was sind schon 4,3 Millionen Euro? Da lacht man bei VW müde und tankt zur Beruhigung ein paar Liter Diesel (Software-Update inklusive).

Ich frage mich: Hätten die auch so lässig reagiert, wenn ein VW-Mitarbeiter versehentlich eine Radmutter weggelassen hätte? Oder den Rückwärtsgang statt der Bremse eingebaut?


Datenschutz-Rüge? Ja, die bleibt.

Zwar hat VW versucht, auch die zugrundeliegende Rüge juristisch zu zerlegen – wie einen Polo mit Maulschlüssel und Presslufthammer – aber: Die wichtigste Verwarnung bleibt bestehen. Zwar gab’s zwei Teilsiege (Glückwunsch zum Preis für „Datenschutz 2023: Teilnahmeurkunde“) – doch der entscheidende Punkt, der zum Bußgeld führte, bleibt bestehen.

Nur: Das Bußgeld selbst ist weg.

Warum? Weil jemand den Kuli vergessen hat. Oder den Scanner. Oder die Motivation.


CDU tobt. VW lacht. Und der Bürger? Schüttelt den Kopf.

Die CDU nennt es einen „Skandal“. Und man muss ihr Recht geben: Hier hat der Staat die Rolle des Clowns übernommen – und VW die Manege zum Umsonstparken genutzt.

Dabei hätte die 4,3-Millionen-Geldstrafe wenigstens den Eindruck vermittelt, dass Datenschutz auch bei Konzernen gilt. Aber jetzt? Ein Konzern, der 32 Milliarden Euro im Diesel-Skandal verbrannt hat, lacht sich über vier Millionen kaputt – weil ein Staatsanwalt den „Absenden“-Knopf ohne Signatur gedrückt hat.


Fazit von Ronald Tramp:

„Wenn der Diesel stinkt, hilft nur eine Unterschrift. Und die hat gefehlt.“

Was wir gelernt haben: In Deutschland gewinnt nicht der Ehrlichste – sondern der mit dem besten Drucker und einem Staatsanwalt ohne Füller.

Vielleicht sollte man künftig einfach Apple oder Amazon mit den Bußgeldverfahren beauftragen – die wissen wenigstens, wie man mit Daten und Fristen umgeht. Und zur Sicherheit: nächstes Mal einfach mit Edding unterschreiben. Oder Blut. Hauptsache, es zählt.

Make Datenschutz great again! Oder zumindest gültig.