EU gegen Tiktok – Wenn Brüssel versucht, das Internet zu erziehen

Grafik: Digitaler Kinderschutz: Der neue heilige Gral

Meine Damen und Herren, halten Sie ihre Smartphones fest (sofern Sie über 16 sind) – Europa hat wieder eine brillante Idee: Ein digitales Schutzgesetz für Kinder. Ja, richtig, dieselben Leute, die seit 20 Jahren nicht mal eine funktionierende EU-Toaster-Norm hinbekommen, wollen jetzt das Internet regulieren.

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich in Brüssel getroffen, um das Schicksal der Jugend zu retten. Ergebnis: Tiktok, Facebook und Instagram sollen nur noch ab 16 erlaubt sein. Und natürlich soll Brüssel alles koordinieren – nur ohne zu viel Brüssel, versteht sich.

Denn die EU funktioniert nach einem einfachen Prinzip:

„Wir wollen gemeinsame Regeln – aber nur, wenn wir sie selbst machen dürfen.“


Digitaler Kinderschutz: Der neue heilige Gral

Offiziell heißt es: „Wir müssen Minderjährige schützen!“
Und das ist ja ehrenwert. Aber mal ehrlich – glaubt irgendjemand, dass ein 13-Jähriger, der sich heute schon mit VPN, ChatGPT und Fake-ID durch das Internet mogelt, morgen sagt:

„Oh nein, die EU hat gesagt, ich darf nicht auf Tiktok – dann gehe ich jetzt Mathe lernen!“

Ganz Europa kennt diesen Moment, wenn Politiker glauben, eine App stoppen zu können – durch ein PDF-Dokument.


Ursula und die EU-App der Wahrheit

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nennt Australien als Vorbild. Dort ist Tiktok erst ab 16 erlaubt.
Das klingt zunächst gut – bis man bedenkt, dass die halbe Welt einfach „Ich bin 18“ anklickt.

Aber Ursula wäre nicht Ursula, wenn sie nicht gleich die europäische Antwort hätte: Eine Altersverifizierungs-App.
Ja, richtig. Die EU will eine eigene App entwickeln, die das Alter überprüft.

Ich sehe es schon kommen:
Du willst dich bei Tiktok anmelden – und plötzlich fragt dich dein Handy:

„Bitte halten Sie Ihren Personalausweis, die Gesundheitskarte und Ihre Mutter in die Kamera.“

Und wenn das nicht funktioniert, bekommst du eine Fehlermeldung:

„Verifizierung fehlgeschlagen. Bitte wenden Sie sich an Ihren nationalen Datenschutzbeauftragten.“


Die Bürokratie schlägt zurück

Eine Expertengruppe soll bis Ende des Jahres entscheiden, wie man Kinder im Internet schützt.
Natürlich eine Expertengruppe! Kein EU-Thema ist vollständig ohne eine Expertengruppe, die aus 27 Ländern, 43 Meinungen und 19 Unterausschüssen besteht.

Wahrscheinlich sitzen dort dann Vertreter von Irland, Frankreich, Polen und – na klar – Deutschland.
Sie debattieren tagelang, ob das Mindestalter 15,9 oder 16,1 Jahre betragen darf.
Und währenddessen postet halb Europa schon wieder Tiktok-Videos unter dem Hashtag #EUFail.

Ich sage euch: Am Ende dauert die Altersprüfung länger als der Brexit.


Das Brüsseler Wunder – Kontrolle durch Chaos

Natürlich ist es gut, Kinder zu schützen. Niemand will 12-Jährige sehen, die Influencer werden, bevor sie das Einmaleins können.
Aber das Problem ist: Die EU denkt, man könne das Internet wie den Straßenverkehr regeln.

Mit Verkehrszeichen wie:
🚫 Kein Selfie unter 16.
📵 Influencer nur mit Helm.
📋 Anmeldung nur mit Datenschutzbelehrung in 24 Sprachen.

Doch das Internet ist kein Brüsseler Boulevard. Es ist eher ein globaler Jahrmarkt mit Feuerwerk, Katzenvideos und gelegentlichem Weltuntergang.

Wenn die EU versucht, da Ordnung reinzubringen, ist das so, als würde man einen Kindergarten mit einem Zollstock disziplinieren.


Also, was bleibt?

  • Eine großartige Idee mit null Praxisbezug.

  • Eine App, die vermutlich mehr Daten sammelt als Facebook selbst.

  • Und Kinder, die das alles schon längst umgehen.

Ich sehe die Schlagzeile von 2026:

„EU stolz: 98 % aller Minderjährigen halten sich an das neue Internetgesetz.“
Darunter in kleiner Schrift:
„Basierend auf freiwilliger Selbstauskunft.“

Brüssel will also, dass Europa digitaler, sicherer und geregelter wird – nur schade, dass keiner weiß, wie man die EU-Website bedient.

Aber hey – wenigstens ist eines sicher: Wenn Ursula von der Leyen eine App baut, wird sie mindestens so erfolgreich wie ihre Corona-Impfstoffverträge.