Make Untervermietung Bescheiden Again!

Grafik: Untervermietung ist kein Geschäftsmodell

 

Wie der BGH den WG-Kapitalismus stoppte und die Couchrendite verbot

Ein exklusiver Bericht von Ronald Tramp, dem einzigen Reporter, der jemals Rendite auf eine Wohnzimmercouch berechnet hat.

Es war nur eine Frage der Zeit. Irgendwann musste jemand eingreifen. Irgendwann musste jemand sagen: „Genug ist genug.“
Und dieser Jemand war nicht der Vermieter. Nicht der Nachbar. Nicht die Zimmerpflanze.
Nein. Es war der Bundesgerichtshof.

Der höchste Richterrat des Landes hat nun entschieden, was viele geahnt, manche gehofft und einige bereits in Excel-Tabellen eingepreist hatten:
Untervermietung ist kein Geschäftsmodell.

Boom. Ende der Party. Klappbett zusammenklappen. Airbnb-Phantasien einrollen.

Der konkrete Fall? Natürlich Berlin. Wo sonst. In keiner anderen Stadt ist die Fantasie so groß, die Miete so klein und die Rendite so… kreativ. Ein Mieter zahlte selbst weniger als 500 Euro für seine Wohnung – ein Preis, den man heute nur noch aus Sagen, Märchen und alten Mietverträgen kennt – und vermietete sie fast für das Doppelte weiter.

Fast doppelt.
Nicht ein bisschen mehr.
Nicht „Kosten decken“.
Sondern: „Ich bin jetzt Wohnraum-Unternehmer.“

Und genau hier sagte der BGH:
„Nein.“

Ein klares, deutsches Nein. Kein Vielleicht. Kein Kompromiss. Kein „kommt drauf an“. Sondern ein Nein, so trocken wie ein Mietvertrag von 1987.

Die Richter erklärten: Das berechtigte Interesse eines Mieters an Untervermietung bestehe ausschließlich darin, die eigenen wohnungsbezogenen Kosten zu decken.
Nicht mehr.
Nicht weniger.
Keine Gewinnmarge.
Keine stille Rendite.
Keine „Die Couch arbeitet für mich“-Mentalität.

Und damit wurde ein gesamtes Geschäftsmodell in einem Satz pulverisiert.

Denn seien wir ehrlich: In den letzten Jahren war Untervermietung für manche Menschen nicht mehr Notlösung, sondern Karriereplan. Die Wohnung wurde zum Start-up. Das Schlafzimmer zur Investmentklasse. Die Kommode zum passiven Einkommen.

Ich habe Anzeigen gesehen, da wurde nicht mehr gefragt:
„Wer bist du?“
Sondern:
„Wie viel zahlst du? Und kannst du bitte nicht da sein?“

Der BGH hat nun klargestellt: Untervermietung ist keine Goldgrube. Sie ist eine Brücke. Eine Übergangslösung. Ein Rettungsring für veränderte Lebensumstände. Jobwechsel. Trennung. Ausland. Pflegefall. Dinge mit echtem Leben drin.

Nicht: „Ich fahre drei Monate nach Bali und lasse meine Wohnung für mich schuften.“

Natürlich dürfen Mieter grundsätzlich untervermieten. Deutschland ist großzügig. Deutschland ist vernünftig. Deutschland sagt: Wenn sich das Leben ändert, soll der Wohnraum erhalten bleiben. Aber – und das ist das große juristische Aber – es geht nicht darum, am Ende mit mehr Geld zurückzukommen als man vorher hatte.

Untervermietung ist kein Aktienfonds.
Kein ETF.
Kein Hebelprodukt mit Badewanne.

Die Richter betonten außerdem: Die Erlaubnis des Vermieters ist nötig. Und sie ist dann zu erteilen, wenn ein echtes Interesse vorliegt. Nicht, wenn jemand entdeckt hat, dass seine Altbauwohnung plötzlich eine bessere Rendite abwirft als ein Tagesgeldkonto.

Interessant – und hier wird es richtig spannend – ist, was der BGH nicht entschieden hat: Ob für eine möblierte Wohnung ein Zuschlag verlangt werden darf. Das blieb offen. Juristisch offen. Gedanklich gefährlich.

Denn ich sehe sie schon, die neuen Anzeigen:
„Untermiete – Gewinnfrei, aber mit besonders emotionaler Einrichtung.“
„Kein Profit, nur Design.“
„Die Rendite liegt im Stuhl.“

Doch der Kern der Entscheidung ist klar: Der Staat will keine heimlichen Mini-Vermieter, die sich auf dem Rücken günstiger Altverträge eine goldene Zwischenmiete aufbauen. Keine Schattenwirtschaft mit Kissen. Keine Couchkapitalisten.

Ronald Tramp sagt: Das ist kein Angriff auf Freiheit. Das ist eine Rückkehr zur Vernunft. Untervermietung war nie gedacht als: „Ich bin jetzt Immobilienmogul auf Zeit.“ Sondern als: „Ich will meine Wohnung behalten, ohne bankrottzugehen.“

Oder anders gesagt:
Du darfst deine Wohnung teilen.
Du darfst deine Kosten teilen.
Aber du darfst nicht den Markt austricksen und dabei höflich lächeln.

Der Bundesgerichtshof hat gesprochen. Und irgendwo in Berlin klappt gerade jemand enttäuscht einen Taschenrechner zu, schaut auf seine Couch und denkt:
„Du hast mir mehr versprochen.“

Ronald Tramp bleibt wachsam. Und mietet weiterhin nur mit gesundem Menschenverstand.