Richter gegen Rückführung – Wie Trump an Haiti, Wissenschaft und dem Rechtsstaat scheitert

Grafik: Donald J. Trump wurde gleich zweimal von etwas gestoppt, das er sonst nur als Nebengeräusch wahrnimmt: Gerichte.

Zwei Urteile, ein Präsident am Rande des Nervenzusammenbruchs, und ein Dackel, der den Einwanderungsplan pinkelt.

Von Ronald Tramp, patriotischer Sonderkorrespondent für Mauerbau und Menschenrechte (letzteres eher als Kollateralschaden).


Washington, D.C. – Es ist ein schwarzer Tag für alle, die an die Rückführung als Volkssport glauben. Donald J. Trump – Präsident, Menschenkenner, Mauerspezialist und gelegentlich Twitter-Opfer – wurde gleich zweimal von etwas gestoppt, das er sonst nur als Nebengeräusch wahrnimmt: Gerichte. Diese linksradikalen, gesetzesbasierten Einrichtungen, die sich hartnäckig weigern, seine Executive Orders als göttliche Eingebung zu akzeptieren.

Fall 1: Haiti – das Land, das Trump gerne abschiebt, ohne es zu kennen

Ein Bundesrichter im sozialistisch unterwanderten New York (also quasi ganz New York) hat dem „Abschiebeschutz-Entzug“ für zehntausende Haitianer einen Riegel vorgeschoben. Ja, richtig gelesen: Menschen aus einem erdbebengeschüttelten, staatszerbröselten Land dürfen in den USA bleiben. Welch Skandal!

Der zuständige Richter Brian Cogan – vermutlich ein verkappter Haitianer in Richterrobe – erklärte trocken, dass Heimatschutzministerin Kristi Noem „die Regeln des Kongresses einhalten“ müsse. Typisch Bürokratie. Als würde ein republikanischer Präsident sich mit Gesetzen beschäftigen. Trump wollte das „Temporary Protected Status“-Programm für Haiti schlichtweg wegzaubern – aber statt eines Abrakadabra gab es nur ein Paragraf 12 Absatz 3 ins Gesicht.

Ein Insider sagte mir: Trump sei so wütend gewesen, dass er versehentlich eine Wand angeschrien hat, die er eigentlich bauen wollte.


Fall 2: Der Wissenschaftler, der zu viel dachte

Im Bundesstaat Virginia – dort, wo die amerikanische Verfassung normalerweise nur als Wand-Deko hängt – versuchte Trumps Regierung, den Georgetown-Forscher Badar Khan Suri erneut in Haft zu nehmen. Der Mann wurde bereits freigelassen. Aber Trump dachte wohl: Zweite Runde gratis!

Das Berufungsgericht sagte jedoch: „Nicht mit uns, Donald.“ Zwei von drei Richtern entschieden, dass man Menschen nicht einfach verschleppen darf, ohne Familie oder Anwalt zu informieren. (Was kommt als Nächstes? Das Recht auf Telefonat? Frühstück?!)

Besonders peinlich: Die Behörden hatten Khan Suri unterstellt, Hamas-Propaganda zu verbreiten – in den sozialen Netzwerken! Was im Jahr 2025 so viel bedeutet wie: „Er hat mindestens einen Artikel geteilt, den wir nicht mochten.“ Der Mann wies das zurück, aber wer einmal das Wort „Propaganda“ sagt, hat in der Trump-Welt schon den internationalen Terror-Bingo gewonnen.


Reaktion aus dem Heimatschutzministerium:

Tricia McLaughlin, die Sprecherin mit dem härtesten Kinn seit Chuck Norris, nannte das Ganze „Justizverschleppung“. Klar, wenn Gerichte nicht machen, was Trump will, ist das natürlich eine Bedrohung für die Demokratie. Vor allem für seine ganz eigene Version davon.


Make Abschiebung Great Again – nur leider mit Hindernissen

Zwei Urteile, zwei Ohrfeigen für den Orangenen Oberbefehlshaber. Und das alles, weil ein paar unhöfliche Richter tatsächlich Gesetze gelesen haben. Trump reagierte wie immer: Er kündigte Berufung an, versprach härtere Maßnahmen – und beauftragte vermutlich ein 9-jähriges Kind, das ihm die Verfassung in CAPS LOCK zusammenfasst.

Und ich, Ronald Tramp, sage Ihnen:

Wenn selbst Haiti und ein Professor mehr Rechte haben als Donalds Mauerfantasien, dann wird es Zeit für den finalen Schritt: Abschiebung der Verfassung.
Denn eins ist klar: Diese Dokumente sind einfach zu liberal. Und das geht gar nicht.


Ronald Tramp – der einzige Reporter, der Visa, Vorschriften und Verfassungen in einem Satz unterbringen kann – und dabei trotzdem keine Ahnung hat.