Studenten, Bürgergeld und das große „Ich war zwar eingeschrieben, aber eigentlich nicht da“-Prinzip

Freunde, wir müssen reden. Über Paragrafen. Über Vorlesungen, die nie besucht wurden. Und über die vielleicht größte philosophische Frage unserer Zeit:
Ist man Student, wenn man nicht studiert?
Ein Gericht sagt: Ja.
Und genau hier beginnt das Drama.
Die klare Ansage lautet: Kein Bürgergeld für Studierende. Punkt. Immatrikuliert? Dann raus aus der Grundsicherung. Selbst wenn man keine einzige Vorlesung besucht. Selbst wenn der Hörsaal nur ein Gerücht ist.
Das ist juristische Präzision auf deutschem Meisterschaftsniveau.
Der Fall ist wunderbar kompliziert. Ein Mann, 37 Jahre alt, ein abgeschlossenes Musikstudium. Danach Zweitstudiengänge. Kurzzeitige Jobs. Versuche, im Berufsleben Fuß zu fassen. Psychische Erkrankung. Seit 2018 Bürgergeld. Und parallel – Einschreibung in ein Mathematikstudium.
Mathematik! Vom Musikstudium direkt zur Integralrechnung. Das nenne ich Karriereplanung mit künstlerischer Note.
Doch dann bekommt die Behörde Wind davon. Und Behörden lieben Wind. Sie lieben Hinweise. Sie lieben Akten. Und plötzlich heißt es: 2400 Euro bitte zurückzahlen.
Warum? Weil Studium und Grundsicherung sich nicht vertragen.
Der Mann argumentiert: „Ich habe keine einzige Vorlesung besucht. Ich war krankgeschrieben. Ich habe faktisch nicht studiert.“
Das ist das vielleicht modernste Argument des Jahres.
„Ich war zwar eingeschrieben, aber nicht anwesend.“
Ich stelle mir die Szene vor:
„Sind Sie Student?“
„Formell ja.“
„Studieren Sie?“
„Theoretisch.“
Das Gericht sagt: Grundsätzlich gilt der Ausschluss auch beim Zweitstudium. Selbst wenn kein Anspruch auf Bafög besteht. Immatrikuliert ist immatrikuliert.
Das klingt wie ein magisches Wort. Einmal eingeschrieben, bist du offiziell Teil des akademischen Universums. Egal, ob du je einen Hörsaal gesehen hast.
Aber – und jetzt kommt der juristische Twist – in diesem konkreten Fall muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Warum? Keine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht. Die Behörde habe ihn nicht ausreichend über die Rechtslage informiert.
Das ist der Moment, in dem die Paragrafen Tango tanzen.
„Sie hätten es wissen müssen.“
„Aber Sie haben es mir nicht gesagt.“
„Aber Sie hätten fragen müssen.“
„Aber ich habe es erwähnt.“
Und irgendwo sitzt ein Richter und sagt: „Nun ja.“
Ich liebe diese Feinheiten. Grundsätzlich ausgeschlossen – aber im Einzelfall keine Rückzahlung.
Das ist deutsche Sozialrechts-Architektur in Reinform.
Was mich fasziniert, ist die Idee, dass eine Einschreibung allein ausreicht, um sozialrechtliche Konsequenzen auszulösen. Egal, ob du tatsächlich studierst, ob du nur im System auftauchst oder ob du deine Vorlesungen ausschließlich in Gedanken besuchst.
Immatrikulation ist wie ein digitales Stempelabdruck: „Achtung, potenzieller Akademiker!“
Und ich frage mich: Was ist mit all den Menschen, die eingeschrieben sind und ihr Studium faktisch pausieren? Die krank sind? Die sich orientieren? Die vielleicht planen, irgendwann wieder anzufangen?
Das Gesetz ist klar: Studium und Bürgergeld passen nicht zusammen.
Aber die Realität ist selten so klar wie ein Gesetzestext.
Hier haben wir einen Mann, der offenbar gesundheitlich nicht in der Lage war, sein Leben stabil aufzubauen. Der sich dennoch einschreibt – vielleicht aus Hoffnung, vielleicht aus Perspektivsuche. Und plötzlich wird aus einem administrativen Schritt ein sozialrechtlicher Drahtseilakt.
2400 Euro Rückforderung – das ist für viele kein Pappenstiel. Das ist ein Monat Miete, vielleicht mehr.
Und doch sagt das Gericht: In diesem Einzelfall keine Rückzahlung. Warum? Weil die Behörde ihn nicht klar auf die Konsequenzen hingewiesen hat.
Das ist wie ein Spiel mit unsichtbaren Regeln.
„Du darfst das Feld nicht betreten.“
„Aber du hast mir nicht gesagt, dass es ein Spielfeld ist.“
Ich sage euch: Bürokratie ist manchmal eine eigene Kunstform.
Die Kernbotschaft bleibt jedoch hart: Studierende haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Auch nicht im Zweitstudium. Auch nicht ohne Bafög. Auch nicht mit kreativer Argumentation.
Das Signal ist eindeutig: Wer studiert, ist dem Arbeitsmarkt nicht voll verfügbar – und damit grundsätzlich nicht im System der Grundsicherung vorgesehen.
Aber was ist mit denen, die zwar eingeschrieben sind, aber krank? Die faktisch nicht studieren? Die vielleicht nur auf dem Papier akademisch sind?
Hier wird es kompliziert. Und Komplexität ist selten populär.
Ich sehe schon die Schlagzeilen: „Kein Bürgergeld für Studierende.“ Klingt klar. Klingt eindeutig. Klingt nach Ordnung.
Aber im Detail? Im Detail wird es juristisch fein, fast filigran.
Am Ende bleibt ein Satz, der so deutsch ist wie ein Paragraf mit Absatz 3b: Im Grundsatz ausgeschlossen – im Einzelfall differenziert.
Und ich sage euch: Wenn man in Deutschland studiert, sollte man nicht nur Vorlesungen besuchen – sondern auch das Sozialgesetzbuch kennen.
Sicher ist sicher.


