Unfall gehabt, richtig reagiert – trotzdem schuldig

Grafik: Fortschrittsland der formalen Korrektheit

Meine Damen und Herren, liebe Autofahrer, Verkehrsopfer und Menschen, die dachten, Stillstand sei erlaubt, wenn die Polizei danebensteht:
Willkommen im Fortschrittsland der formalen Korrektheit, wo nicht zählt, warum man steht, sondern dass man steht. Und zwar falsch.

Die Geschichte ist einfach. Beinahe rührend. Ein Mann will sein Kind abholen. Feierabend. Verkehr. Chaos. Ein anderer Verkehrsteilnehmer verliert die Geduld – ein sehr modernes Gefühl – und entscheidet sich für die Gegenfahrbahn. Ein Spiegel stirbt. Minuten später steht die Polizei da. Alle machen alles richtig. Man bleibt stehen. Man ruft die Polizei. Man wartet. Man kooperiert. Man fährt danach weiter.

Ende der Geschichte?
Natürlich nicht. Wir sind hier nicht in einem Land der Logik. Wir sind in einem Land der Nachverarbeitung.

Sechs Wochen später – sechs! – kommt Post. Und diese Post sagt sinngemäß:
„Vielen Dank für Ihre vorbildliche Teilnahme an einer Unfallaufnahme. Leider standen Sie dabei falsch.“

Boom.
20 Euro.
Verwarngeld.
Begründung: absolutes Halteverbot.

Ich liebe dieses Wort: absolut.
Nicht relativ. Nicht situativ. Absolut.
Selbst wenn gerade die Realität explodiert – das Halteverbot bleibt stabil.

Der Mann fragt sich: Hätte ich fliehen sollen? Hätte ich Gas geben sollen, während Polizisten Fotos machen? Hätte ich hupend durch das Chaos brechen müssen, um regelkonform zu bleiben? Gute Fragen. Sehr gute Fragen. Aber leider falsche Fragen.

Denn die richtige Frage lautet:
Standen Sie da?
Antwort: Ja.
Fall erledigt.

Und jetzt kommt das Meisterwerk der Verwaltungskunst. Im Bescheid steht als Beweismittel: Unfallaufnahme.
Das ist brillant. Wirklich. Das Amt sagt im Grunde: „Wir wissen genau, warum Sie da standen. Und genau deshalb zahlen Sie jetzt.“

Das ist kein Widerspruch. Das ist deutsche Präzision.

Die Polizei sagt später: „Wir haben damit nichts zu tun.“
Natürlich nicht. Die Polizei ist Ordnung. Das Ordnungsamt ist Ordnung plus Rechnung. Zwei völlig verschiedene Welten. Die einen sichern die Lage, die anderen sichern die Einnahmen.

Und das Ordnungsamt selbst? Ruhig. Gelassen. Professionell.
Man könne ja Einspruch einlegen.
Darauf erhalte man eine „amtliche Reaktion“.

Amtliche Reaktion!
Ein wunderschöner Begriff. Klingt nach Brief. Nach Stempel. Nach Wartezeit. Nach innerem Wachstum.

Der Betroffene sagt: Er zahlt nicht. Verständlich. Denn sogar staatliche Stellen können bezeugen, dass es Chaos gab, dass kein Vorwärtskommen möglich war, dass Beamte den Verkehr regelten. Also eigentlich: höhere Gewalt plus staatliche Anwesenheit.

Aber das zählt nicht. Denn das Halteverbot war da. Und das Halteverbot vergisst nichts. Es verzeiht nichts. Es steht über allem. Über Logik. Über Vernunft. Über Polizeikellen.

Ronald Tramp sagt: Das ist kein Einzelfall. Das ist System.
Das ist Verwaltung auf Autopilot.
Das ist die Zukunft.

Heute ist es das Halteverbot. Morgen ist es:
– Sie standen im Stau bei Rot, ohne auszusteigen.
– Sie waren krank am falschen Ort.
– Sie haben korrekt reagiert, aber formal falsch geatmet.

Denn in diesem Land gilt: Wer sich regelkonform verhält, muss vorher prüfen, ob es sich lohnt.

Ich sehe schon die neuen Empfehlungen:
„Bei Unfall im Halteverbot bitte weiterrollen.“
„Bei Polizeikontrolle nicht anhalten, sondern an geeigneter Stelle parken.“
„Bei Chaos bitte Übersicht bewahren und Gebühren einkalkulieren.“

Man könnte natürlich sagen: 20 Euro, was soll's. Aber es geht nicht um das Geld. Es geht um das Prinzip. Und das Prinzip lautet: Du kannst alles richtig machen – und trotzdem falsch liegen.

Das ist die große Lektion. Die wahre Verkehrserziehung.

Ronald Tramp sagt: Dieses Land liebt Regeln. Aber es liebt sie manchmal mehr als Menschen. Und wenn sich beides begegnet, gewinnt fast immer das Schild.

Also merken Sie sich:
Wenn Sie einen Unfall haben, bleiben Sie ruhig.
Rufen Sie die Polizei.
Kooperieren Sie.
Und stellen Sie sicher, dass Sie dabei nicht existieren.

Denn stehen bleiben ist gefährlich.
Nicht fürs Leben.
Für den Bescheid.