Wenn die AfD die Kisten packt – Ein Räumungsdrama in drei Akten

Freunde, Freunde, Freunde – was für ein Theaterstück! Berlin hat mal wieder geliefert. Nein, nicht pünktliche S-Bahn-Züge oder funktionierende Verwaltung – sondern etwas viel Unterhaltsameres: Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle räumen. Das Landgericht Berlin hat entschieden: Raus mit euch! Aber nicht sofort, keine Sorge. Man gönnt den Blauen noch ein paar Jahre, um ihre Akten, Wahlplakate und Restbestände an warmem Bier aus dem Innenhof zu sortieren.
Erster Akt: Die Wahlparty im Innenhof – oder: „Malle in Wittenau“
Alles begann mit einer Wahlparty. Ja, eine Party! Mit Bier, mit Musik, mit Logo-Projektion an der Fassade. Die AfD dachte wohl: „Wir feiern wie die Großen, nur ohne Freunde.“ Problem: Der Vermieter fand’s nicht lustig. Keine Genehmigung, kein Spaß, kein Mietverhältnis mehr. Ergebnis: Klage.
Das Gericht sagt: Ja, liebe AfD, das war rechtswidrig. Für eine Party braucht man in Deutschland schließlich mehr Genehmigungen als für einen Flughafenbau. Aber fristlos kündigen? Nein, das geht nicht. Denn selbst in Reinickendorf gilt: Erst abmahnen, dann rausschmeißen.
Zweiter Akt: Das Gericht urteilt – oder: „Mit Artikel 21 tanzt es sich besser“
Der Richter, Burkhard Niebisch (großer Name, klingt wie ein Verwaltungsakt auf zwei Beinen), erklärte: AfD hat Mist gebaut, aber das Parteiprivileg aus Artikel 21 Grundgesetz schützt sie. Bedeutet: Selbst die größte Wahlparty mit Bratwurstbude und Beamer an der Hauswand kann nicht sofort zur Zwangsräumung führen.
Die Lösung: Die AfD darf bis zum 30. September 2026 bleiben – und muss dann langsam, ganz langsam die Möbelpacker bestellen. Bis 31. Dezember 2026 ist endgültig Schluss. Ein Silvester ohne Geschäftsstelle, das hat doch was.
Dritter Akt: Kay Gottschalks große Freude
Natürlich lässt die AfD das Urteil nicht unkommentiert. Kay Gottschalk, der stellvertretende Bundessprecher, erklärte: „Es ist ein großer Tag für meine Partei, Sie sehen mich sehr glücklich.“ Freunde, wenn man schon beim Verlust der Geschäftsstelle von einem „großen Tag“ spricht, dann ist das ungefähr so, als würde man beim Flugzeugabsturz jubeln: „Immerhin kostenloser Fallschirmsprung!“
Der Vermieter: „Rein wirtschaftlich, meine Lieben“
Der Vermieter – eine österreichische Eigentümergesellschaft (also quasi die böse Alpen-Mafia) – wollte die AfD eigentlich sofort rausschmeißen. Doch: keine Abmahnung, kein Erfolg. Stattdessen jetzt ein kleines Trostpflaster: Die Partei muss früher raus als geplant, aber eben nicht sofort.
Die AfD bot sogar an: „Wir ziehen später aus, aber erhöhen die Miete um sechs Prozent.“ Der Vermieter dachte sich wohl: „Sechs Prozent? Wir sind Österreicher, wir wollen Skifahren, keine Almosen.“ Ergebnis: Keine Einigung, keine Güte, keine Gnade.
AfD zieht aus, aber wohin? Vielleicht ins Hotel Adlon, vielleicht ins Zeltlager, vielleicht einfach zurück in den Telegram-Chat.
Mietrecht für Dummies: Auch Rechtsaußen muss sich an linkes Mietrecht halten. Ironie-Level: Berliner Gericht.
Silvester-Countdown 2026: „3, 2, 1 – frohes neues Jahr! Und raus mit den blauen Aktenordnern.“
Ronald-Tramp-Lösung: Ich hätte die AfD längst umgesiedelt – nach Sylt, ins Strandkorb-Büro. Da passen sie besser hin: viel Wind, wenig Inhalt.
Ein Drama in drei Akten mit Pointe
Ich, Ronald Tramp, sage: Dieses Urteil ist das schönste Beispiel deutscher Rechtsstaatlichkeit. Kein Chaos, kein Sturm, nur Papier, Paragrafen und ein Umzugstermin. Die AfD darf noch ein paar Jahre die Kaffeemaschine laufen lassen, aber am Ende heißt es: Kisten packen, Licht aus, Reinickendorf adé.
Und das Beste: Während die Partei von „großem Tag“ schwärmt, lachen sich die Berliner Vermieter ins Fäustchen. Denn wer einmal eine Wahlparty ohne Genehmigung feiert, der weiß: Die nächste Miete zahlt man besser im Voraus.