WhiteHouse.com: Der Staatsanwalt veröffentlicht die Klageschrift – und das Internet liest mit (3)

Grafik: Der Staatsanwalt veröffentlicht die Klageschrift

 

Washington erwachte an diesem Morgen mit einem Geräusch, das man sonst nur von Serverräumen kennt, wenn jemand aus Versehen auf „Alles veröffentlichen“ klickt. Der zuständige Staatsanwalt hatte genau das getan: Die vollständige Klageschrift zur .gov-Domain-Affäre wurde öffentlich gemacht.

Nicht geleakt. Nicht anonym zugespielt. Sondern offiziell. Als PDF. Mit Inhaltsverzeichnis. Und einer Länge, die sonst nur Steuererklärungen für Multinationale erreichen.

Innerhalb weniger Minuten brach die digitale Infrastruktur unter der Last der Downloads beinahe zusammen. Juristen, Journalisten, Satiriker und Meme-Accounts stürzten sich auf das Dokument wie auf einen Blockbuster-Trailer mit Fußnoten.

412 Seiten Entschlossenheit

Die Klageschrift beginnt mit einem Paukenschlag. Kein Vorwort. Keine Zurückhaltung. Gleich auf Seite eins steht sinngemäß:
„Dies ist keine Meinungsverschiedenheit. Dies ist ein Realitätskonflikt.“

Der Staatsanwalt erklärt ausführlich, warum das Weiße Haus unter der damaligen Führung nicht mehr als klassisch staatliche Institution, sondern als hybride Struktur aus Regierung, Marke und Dauerwerbesendung zu bewerten sei.

Die .gov-Domain, so die Argumentation, sei nie für Einrichtungen gedacht gewesen, die Pressemitteilungen wie Verkaufsprospekte formulieren, politische Entscheidungen als „Breaking News“ vermarkten und internationale Krisen mit Superlativen statt mit Lösungen begegnen.

Regierung oder Produktlaunch?

Ein zentrales Kapitel trägt den Titel: „Abgrenzung zwischen Staatshandeln und Markenführung“ und liest sich wie eine soziologische Studie über politische Dauerinszenierung.

Dort wird minutiös aufgelistet:

  • wie Pressekonferenzen dramaturgisch aufgebaut waren,

  • wie politische Maßnahmen mit Slogans versehen wurden,

  • wie Kritik als feindliche Übernahme interpretiert wurde,

  • und wie Loyalität mit Reichweite verwechselt wurde.

Besonders pikant: Die Klageschrift zitiert zahlreiche öffentliche Auftritte, in denen Regierungsarbeit explizit mit unternehmerischem Denken gleichgesetzt wurde – inklusive der wiederkehrenden Betonung, alles sei „großartig“, „historisch“ und „niemand habe je so etwas gesehen“.

Der Staatsanwalt kommentiert trocken:
„Auch ein besonders lauter Monolog ersetzt keine Verwaltungsakte.“

Die .gov-Domain als Schutzraum

Ein weiteres Kapitel widmet sich der eigentlichen Domain-Frage. Die Endung .gov sei kein Ehrenabzeichen, kein Pokal und kein Statussymbol, sondern ein funktionaler Vertrauensanker für Bürgerinnen und Bürger.

Wer eine .gov-Seite aufruft, müsse davon ausgehen können, dort Informationen zu finden – keine Selbstinszenierung, keine Call-to-Action-Buttons und keine impliziten Kaufaufforderungen an Patriotismus.

Die Klageschrift führt aus, dass genau dieses Vertrauen systematisch ausgehöhlt worden sei. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Strategie.

Fußnoten mit Sprengkraft

Besonders gefeiert wurden die Fußnoten. Sie sind zahlreich. Sehr zahlreich. Manche umfassen mehrere Seiten und verweisen auf Tweets, Interviews, Fernsehauftritte und Merchandising-Aktionen.

Eine Fußnote endet mit dem Satz:
„Die Grenze zwischen Regierungserklärung und Werbebotschaft war nicht mehr erkennbar. Teilweise existierte sie schlicht nicht.“

Juristen bezeichneten dies als „ungewöhnlich deutlich“. Andere nannten es „poetisch präzise“.

Reaktionen zwischen Empörung und Popcorn

Das politische Lager reagierte erwartungsgemäß gespalten. Unterstützer sprachen von einem Angriff auf erfolgreiche Führung. Kritiker von einem längst überfälligen Protokoll der Absurdität.

In sozialen Netzwerken trendeten Hashtags wie #DomainGate, #GovOderGmbH und #PDFDesJahres. Meme zeigten die Klageschrift als Bestseller, als Fitnessprogramm und als gefährliche Waffe bei unsachgemäßer Anwendung.

Ein Dokument für die Geschichtsbücher

Mit der Veröffentlichung der Klageschrift ist der Streit um die .gov-Domain endgültig aus dem Hinterzimmer der Bürokratie in das Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt.

Der Staatsanwalt hat nicht nur juristisch argumentiert – er hat dokumentiert. Eine Ära. Einen Stil. Eine Vorstellung von Regierung, die weniger auf Verfahren als auf Wirkung setzte.

Ob die Klage Erfolg haben wird, ist offen. Sicher ist nur:
Diese Klageschrift wird zitiert werden.
Analysiert werden.
Und vermutlich irgendwann verfilmt – in einer sehr langen Miniserie.

Denn selten hat ein offizielles Dokument so klar gezeigt, dass man dem Staat vieles zutrauen kann.
Aber nicht, gleichzeitig Behörde, Marke und Dauerwerbespot zu sein – unter derselben Domain.