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Ronald Tramp
Macht Meinung wieder Gross!

Wer bietet mehr? Scheidung mit Hund und Höchstgebot

Grafik: Hund unterm Hammer - Ex-Paar muss bieten

Ein zerstrittenes Ex-Paar soll seinen gemeinsamen Hund untereinander ersteigern. Ronald Tramp über Trennung, Tierwohl und deutsche Auktionen mit Leine.

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Meine lieben Tierfreunde, Trennungsstrategen und Menschen, die dachten, das komplizierteste an einer gescheiterten Beziehung sei die Frage, wer den Kaffeevollautomaten bekommt!

Deutschland hat wieder einmal bewiesen: Wenn zwei Menschen sich nicht einigen können, dann gibt es immer noch eine Lösung, die so deutsch ist, dass vermutlich irgendwo automatisch ein Formular ausgedruckt wird.

Es geht um einen Hund.

Nicht um ein Haus. Nicht um ein Auto. Nicht um ein Ferienhaus auf Mallorca.

Einen Hund.

Ein getrenntes Paar stritt darüber, wem das Tier künftig gehören soll. Beide wollten die Miteigentümerschaft des jeweils anderen beenden. Verständlich. Wenn die Beziehung vorbei ist, möchte man irgendwann auch nicht mehr jeden Dienstag um 18 Uhr vor dem Supermarkt stehen und sagen:

„Hier ist Bello. Er hat gegessen. Er war draußen. Bitte unterschreiben Sie hier.“

Das Landgericht Koblenz stand also vor einem Problem.

Das Paar war nicht verheiratet, also griff das klassische Eherecht nicht.

Wechselmodell?

Nein.

Hund teilen?

Auch schwierig.

Denn Hunde verfügen bekanntlich über eine Eigenschaft, die Juristen gelegentlich vor enorme Herausforderungen stellt:

Sie sind nicht teilbar.

Sehr unpraktisch.

Man kann einen Fernseher verkaufen. Einen Esstisch aufteilen. Einer nimmt die Kaffeemaschine, der andere das Sofa.

Aber beim Hund endet die große Mathematik der Trennung.

Und deshalb kam das Gericht auf eine Lösung, die fantastisch klingt:

Versteigerung.

Ja!

Eine Auktion!

„Zum Ersten! Zum Zweiten! Wer bietet mehr für den gemeinsamen Labrador?“

Ich sehe die Szene bereits vor mir.

Der Gerichtsvollzieher mit Hammer.

Links Ex-Partner A.

Rechts Ex-Partner B.

In der Mitte der Hund, der sich vermutlich fragt, warum Menschen derart kompliziert sind.

„Wir beginnen bei 500 Euro!“

„600!“

„700!“

„750 und ich nehme auch sein quietschendes Huhn!“

Sehr stark.

Sehr emotional.

Das Tierwohl bekommt den Zuschlag

Das Gericht begründet die Lösung unter anderem damit, dass ein ständiger Wechsel für den Hund problematisch sein könnte.

Denn die beiden Menschen seien völlig zerstritten.

Und jeder, der schon einmal einen Hund erlebt hat, weiß: Hunde merken alles.

Sie merken, wenn man traurig ist.

Sie merken, wenn jemand Angst hat.

Und sie merken selbstverständlich auch, wenn zwei Erwachsene bei der Übergabe innerlich überlegen, ob ein Blick bereits als Kriegserklärung gilt.

Ein regelmäßiges Wechselmodell könnte deshalb ungefähr so aussehen:

„Hallo.“

„Hallo.“

„Hier ist der Hund.“

„Danke.“

„Er hat schlecht gefressen.“

„Bei mir frisst er immer.“

„Natürlich.“

Und irgendwo dazwischen sitzt der Hund und denkt:

„Kann mich bitte jemand einfach zu einer freundlichen Familie mit Garten bringen?“

Das Gericht will genau solche Spannungen vermeiden.

Deshalb: ein klarer Eigentümer.

Ein endgültiger Zuschlag.

Der Hund bekommt Frieden.

Die Menschen bekommen eine Rechnung.

Perfekt.

Ronald Tramp präsentiert die Zukunft der Trennung

Ich halte das Modell für revolutionär.

Warum nur Hunde versteigern?

Wir können ganze Trennungen künftig als Auktion organisieren.

„Wer bietet für die gemeinsame Espressomaschine?“

„200!“

„250!“

„300 und ich verzichte auf Weihnachten bei deinen Eltern!“

Zuschlag!

Der Kühlschrank?

Versteigerung.

Netflix-Account?

Versteigerung.

Gemeinsame Freunde?

Schwierig, aber mit ausreichend deutscher Verwaltung vermutlich machbar.

Und der Hund?

Der bekommt am Ende immerhin einen klaren Lebensmittelpunkt.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zugelassen, nun könnte der Bundesgerichtshof darüber entscheiden.

Also möglicherweise beschäftigt sich bald Deutschlands höchstes Zivilgericht mit der epochalen Frage:

Kann man einen Hund unter Ex-Partnern versteigern?

Das ist Rechtsprechung, Leute!

Große Rechtsprechung!

Und ich hoffe nur, dass der Hund beim Bundesgerichtshof wenigstens ein Mitspracherecht bekommt.

Vielleicht hebt er einfach die Pfote.

Einmal für Frauchen.

Zweimal für Herrchen.

Dreimal für:

„Ich nehme den Richter.“

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Tags: Koblenz Bundesgerichtshof Tierwohl Ex-Paar Versteigerung Landgericht Trennung Hund
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