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Ronald Tramp
Macht Meinung wieder Gross!

Amtlich abgesoffen: Ahlen beendet erfolgreichen Schwimmunterricht

Grafik: Ronald Tramp versenkt Ahlens Behördenlogik

Rund 1.000 Kinder hat eine Schwimmlehrerin das Schwimmen beigebracht. Trotzdem endet ihr Einsatz, weil ihre Qualifikation für acht Zeitverträge genügt, nicht aber für eine Festanstellung. Ronald Tramp taucht kopfüber in das Ahlener Behördenbecken ein.

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Ich habe schon viele unglaubliche Dinge gesehen. Wirklich unglaubliche Dinge. Ich habe Behörden gesehen, die für einen Antrag auf einen neuen Kugelschreiber drei alte Kugelschreiber, zwei Passfotos und die Geburtsurkunde des zuständigen Sachbearbeiters verlangen. Aber was sich gerade in Ahlen abspielt, ist selbst für deutsche Verhältnisse spektakulär. Es ist Weltklasse-Bürokratie. Olympisches Trockenschwimmen in der Disziplin „Logik rückwärts“.

Im Mittelpunkt steht eine Schwimmlehrerin. Eine Frau, die tatsächlich etwas kann. Das ist in manchen Behörden bereits der erste schwere Formfehler.

Vier Jahre lang brachte sie Grundschulkindern das Schwimmen bei. An acht Schulen. Rund 1.000 Kinder lernten dank ihr, sich im Wasser zu bewegen, statt darin wie ein versehentlich hineingeworfener Aktenordner unterzugehen. Acht Grundschulen, acht befristete Verträge und ungefähr eine Million Schwimmnudeln später sagt die Bezirksregierung Münster nun: Schluss! Ende August wird der Stöpsel gezogen.

Warum?

Hat die Schwimmlehrerin das Schwimmbecken versehentlich mit Mineralwasser gefüllt? Hat sie den Kindern beigebracht, nur rückwärts zu kraulen? Hat sie beim Seepferdchen heimlich einem Goldfisch Schwimmflügel angezogen?

Nein. Viel schlimmer: Sie hat keinen Hochschulabschluss.

Meine Damen und Herren, das ist Deutschland in seiner reinsten Form. Eine ausgebildete Fachangestellte für Bäderbetriebe, die ausdrücklich Schwimmunterricht geben darf, darf jahrelang Schwimmunterricht geben. Aber sobald der Staat darüber nachdenken müsste, sie dauerhaft genau das tun zu lassen, was sie nachweislich gut kann, verwandelt sich ihre Qualifikation plötzlich in eine amtlich beglaubigte Luftmatratze.

Für einen befristeten Vertrag ist sie qualifiziert. Für acht befristete Verträge ebenfalls. Für rund 1.000 Kinder reicht es offenbar auch. Aber für eine unbefristete Stelle? Unmöglich! Da braucht man wahrscheinlich einen Master in angewandter Wasserverwaltung, ein Nebenfach in theoretischer Badehose und eine Doktorarbeit über die sozialpädagogischen Auswirkungen chlorhaltiger Verwaltungsakte.

Ich, Ronald Tramp, sage: Niemand kennt sich mit Schwimmen besser aus als ich. Ich schwimme großartig. Sehr elegant. Viele Leute sagen, ich sei praktisch unsinkbar. Aber selbst ich verstehe diese Regelung nicht. Und wenn Ronald Tramp etwas nicht versteht, liegt es gewöhnlich entweder an der Quantenphysik oder an einer deutschen Personalverordnung aus dem Jahr 1973.

Die Bezirksregierung zweifelt nicht einmal an der Qualifikation. Das ist das Großartige an diesem Fall. Alle sind sich einig, dass sie ihren Beruf beherrscht. Die Kinder können schwimmen, die Schulen wollen sie offenbar einsetzen, die Eltern kämpfen für sie – und die Verwaltung sagt: „Ihre Arbeit ist hervorragend, aber leider nicht akademisch genug, um weiterhin hervorragend zu sein.“

Das ist, als würde ein Restaurant seinen Koch entlassen, nachdem er vier Jahre lang tausend Gäste satt gemacht hat, weil er keinen Hochschulabschluss in vergleichender Kartoffelwissenschaft besitzt. Oder als würde man einen erfahrenen Feuerwehrmann nach dem achten gelöschten Haus erklären: „Befristet war das Feuerlöschen völlig in Ordnung. Aber für eine Festanstellung fehlt Ihnen leider der Bachelor in Flammenmanagement.“

Besonders elegant ist die Vertragsakrobatik. Acht befristete Verträge in vier Jahren! Das ist kein Beschäftigungsverhältnis mehr, das ist eine Netflix-Serie. Jede Staffel endet mit einem Cliffhanger: „Wird Christina auch im nächsten Halbjahr wieder Kinder vor dem Ertrinken bewahren dürfen?“ Dann erscheint eine düstere Stimme aus Münster: „Nur, wenn die Personalakte es erlaubt!“

Nach einer bestimmten Zahl solcher Zeitverträge muss irgendwann eine Festanstellung geprüft werden. Ein völlig verrückter Gedanke: Wer jahrelang zuverlässig arbeitet, könnte womöglich dauerhaft beschäftigt werden. Doch genau hier schlägt die Verwaltung zu wie ein Weißer Hai mit Behördenstempel.

Denn für eine Festanstellung reicht die formale Qualifikation angeblich nicht aus. Das bedeutet übersetzt: Die Befristung war nicht das Problem, sondern die Lösung. Solange man eine kompetente Kraft regelmäßig in Unsicherheit hält, ist alles regelkonform. Sobald man ihr Sicherheit geben müsste, wird ihre Eignung plötzlich aus dem Wasser gefischt, vermessen und wegen eines fehlenden Diploms zurückgeworfen.

Die Eltern nennen das „Behördenwahnsinn“. Ich finde diesen Ausdruck viel zu vorsichtig. Das ist Behördenaquatik. Das ist synchronisiertes Zuständigkeitsabschwimmen. Das ist der dreifache Rittberger vom Zehn-Meter-Aktenschrank mit anschließender Bauchlandung im Nichtzuständigkeitsbecken.

Eine Mutter hat deshalb eine Petition gestartet. Sehr gut! Eine Petition ist in Deutschland traditionell der Moment, in dem Bürger höflich darum bitten, dass die Realität bei einer Entscheidung gelegentlich ebenfalls berücksichtigt wird.

Die Eltern stellen eine gefährlich vernünftige Frage: Warum ist die Schwimmlehrerin für befristete Verträge gut genug, für eine Festanstellung aber nicht?

Darauf kann es nur eine amtliche Antwort geben: Weil befristete Kompetenz offenbar weniger gefährlich ist als dauerhafte Kompetenz. Wer jahrelang gute Arbeit leistet, könnte Erwartungen wecken. Vielleicht wollen andere Beschäftigte anschließend ebenfalls Anerkennung, Sicherheit oder sogar einen Vertrag, dessen Laufzeit länger ist als die Haltbarkeit eines Joghurts.

Die Bezirksregierung versichert derweil, der Schwimmunterricht in Ahlen sei gesichert. Eine Referendarin, die zugleich ausgebildete Rettungsschwimmerin ist, soll übernehmen. Das klingt zunächst beruhigend. Die Referendarin kann zweifellos schwimmen und verdient jede faire Chance. Sie ist hier nicht das Problem. Sie wird vielmehr zur menschlichen Ersatzboje eines Systems gemacht, das eine erfahrene Fachkraft aussortiert und anschließend stolz verkündet, man habe bereits eine andere Person gefunden, die zusätzlich noch zahlreiche weitere Aufgaben erfüllen müsse.

Genau darauf weisen die Eltern hin: Eine Lehramtsanwärterin unterrichtet normalerweise auch andere Fächer. Die Schwimmlehrerin dagegen konzentriert sich vollständig auf den Schwimmunterricht und kann dadurch acht Grundschulen abdecken. Acht! Das ist eine logistische Leistung, für die manche Ministerien drei Arbeitsgruppen, fünf externe Berater und ein zwölfmonatiges Pilotprojekt benötigen würden.

Die Schwimmlehrerin reist von Schule zu Schule, bringt Kindern eine lebenswichtige Fähigkeit bei und hat dies rund 1.000-mal erfolgreich getan. Die Verwaltung blickt auf diese Bilanz und erkennt sofort das zentrale Defizit: zu viel praktische Erfahrung, zu wenig gerahmtes Papier.

Ich schlage deshalb eine große Bildungsreform vor: die „Make Ahlen Swim Again“-Initiative. Jeder Beamte, der über die Qualifikation einer Schwimmlehrerin entscheidet, muss zunächst in voller Bürokleidung durch das tiefe Becken schwimmen. Dabei trägt er einen wasserdichten Aktenkoffer mit sämtlichen Vorschriften. Wer das andere Ende erreicht, darf einen Stempel benutzen. Wer untergeht, bekommt selbstverständlich einen befristeten Vertrag als Rettungsringprüfer.

Außerdem führen wir einen neuen Abschluss ein: den Bachelor of tatsächlicher Berufserfahrung. Rund 1.000 Kindern das Schwimmen beigebracht? Bachelor bestanden. Acht Grundschulen betreut? Master bestanden. Acht befristete Verträge überlebt, ohne selbst dauerhaft im Nichtschwimmerbecken der Personalverwaltung zu verschwinden? Herzlichen Glückwunsch zur Promotion mit Auszeichnung.

Der Fall der Schwimmlehrerine zeigt nämlich ein viel größeres Problem: In Deutschland wird Qualifikation gern anerkannt, solange daraus keine dauerhafte Verpflichtung entsteht. Praktische Fähigkeiten sind wunderbar – als Übergangslösung. Erfahrung ist hochwillkommen – solange sie rechtzeitig das Gebäude verlässt. Und Erfolg wird selbstverständlich gewürdigt – vorzugsweise mit einem freundlichen Dankesschreiben zum Vertragsende.

Die Eltern kämpfen deshalb weiter. Zu Recht. Denn beim Schwimmunterricht geht es nicht um dekorative Freizeitgestaltung. Kinder müssen schwimmen lernen. Das kann Leben retten. Wer ihnen diese Fähigkeit nachweislich vermittelt, sollte nicht an einer Personalregel scheitern, deren Logik schon im flachen Wasser untergeht.

Ich, Ronald Tramp, habe eine klare Botschaft an die Bezirksregierung: Holen Sie die Vernunft aus der Umkleidekabine. Geben Sie ihr eine Badehose. Lassen Sie sie endlich ins Becken.

Denn wenn eine Frau jahrelang erfolgreich Schwimmunterricht erteilt, rund 1.000 Kinder ausbildet und acht Schulen versorgt, dann braucht sie keinen zusätzlichen akademischen Rettungsring. Dann braucht sie einen vernünftigen Vertrag.

Alles andere ist Trockenschwimmen mit Dienstsiegel.

Und darin, meine Freunde, ist Deutschland leider Weltmeister.

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Tags: Petition Grundschule Behördenwahnsinn Bezirksregierung Münster Schwimmunterricht Ahlen Schwimmlehrerin
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