Elon Musk schaffte Twitter, den Vogel und den Begriff Tweet öffentlichkeitswirksam ab. Jetzt verliert X vor Gericht Teile der Markenrechte – und ausgerechnet Musks eigene Posts helfen dabei. Ronald Tramp genießt die juristische Selbstzerlegung.
Meine Damen und Herren, ich liebe diese Geschichte.
Ich liebe sie wirklich.
Es gibt politische Satire, Wirtschaftssatire, Tech-Satire – und dann gibt es jene seltenen Momente, in denen das Universum selbst sagt:
„Ronald, heute kannst du frei nehmen. Ich schreibe die Pointe.“
Elon Musk, der Mann, der Twitter für rund 44 Milliarden Dollar kaufte, große Teile der Belegschaft vor die Tür setzte, den blauen Vogel aus dem Fenster warf, „Twitter“ in „X“ verwandelte und offenbar beschlossen hatte, dass ein weltweit bekannter Markenname viel zu verständlich sei, hat jetzt in einem Markenrechtsstreit einen Rückschlag kassiert.
Und schuld daran sind ausgerechnet:
seine eigenen Tweets.
Entschuldigung.
Seine eigenen Posts auf X.
Nein, Moment.
Gerade darum geht es ja.
Großartig.
Ich bin Ronald Tramp und muss an dieser Stelle feststellen: Das ist ungefähr so, als würde ein Mann sein Haus öffentlich anzünden, anschließend die Versicherung verklagen und dann erfahren, dass sein eigener Livestream als Beweismittel verwendet wird.
Perfekt.
Musk hatte 2023 öffentlich erklärt, sich nach und nach von allem zu verabschieden, was mit Vögeln zu tun habe. Der blaue Vogel flog raus. Das Logo wurde entfernt. Twitter wurde X.
Sehr konsequent.
Sehr visionär.
Sehr teuer.
Und nun sagt ein Gericht in Delaware sinngemäß:
„Okay. Wenn du den Vogel nicht mehr willst, dann behandeln wir das auch mal so.“
Das Wort „Tweet“ ist demnach vorerst nicht mehr geschützt. Auch beim Vogel-Logo verliert X die entsprechenden Rechte. Den Namen „Twitter“ darf Musk beziehungsweise X allerdings weiterhin beanspruchen.
Was für eine fantastische Markenstrategie.
Man kauft eine der bekanntesten Internetmarken der Welt.
Dann schafft man sie praktisch selbst ab.
Dann verklagt man andere, weil sie Teile davon benutzen wollen.
Und dann legt das Gericht einem die eigenen Abschiedsbekundungen auf den Tisch.
Ich stelle mir die Verhandlung wunderschön vor.
Richter:
„Herr Musk, haben Sie öffentlich erklärt, dass Sie sich von den Vögeln verabschieden wollen?“
Musk:
„Ja.“
Richter:
„Haben Sie das Logo entfernen lassen?“
„Ja.“
„Haben Sie Twitter in X umbenannt?“
„Ja.“
„Und jetzt möchten Sie verhindern, dass andere das Wort Tweet verwenden?“
Pause.
Sehr lange Pause.
Irgendwo im Gerichtssaal beginnt ein blauer Vogel leise zu lachen.
Operation Bluebird: Zwei Juristen kreisen über dem Kadaver
Noch schöner wird die Geschichte durch die Gegenseite.
Hinter dem Projekt Operation Bluebird stehen zwei Juristen. Einer davon war früher offenbar sogar Markenrechtsanwalt für Twitter.
Meine Freunde, wenn zwei Markenrechtler anfangen, um eine verlassene Internetmarke zu kreisen, sollten Sie wissen:
Da liegt irgendwo Geld.
Sehr viel Geld.
Das ist nicht Twitter 2.0.
Das ist Jurassic Park für Markenanwälte.
Das Startup wollte zunächst unter „Twitter.now“ auftreten.
Das darf es nach der vorläufigen Entscheidung nicht mehr.
Also hat man kurzerhand umbenannt.
In:
Tweet.app
Das ist wunderschön.
Musk behält Twitter.
Die anderen bekommen Tweet.
Und der Vogel?
Der schaut vermutlich irgendwo aus einem Baum zu und denkt:
„Ihr Idioten.“
44 Milliarden für X
Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen.
44 Milliarden Dollar.
Das ist nicht einfach Geld.
Das ist eine Zahl, bei der normale Menschen spätestens ab der dritten Null nur noch „sehr viel“ denken.
Für dieses Geld bekam Musk eine Plattform mit:
einer weltweit bekannten Marke,
einem ikonischen Logo,
einem Begriff – „Tweet“ –, der es praktisch in Alltagssprache und Wörterbücher geschafft hatte,
und einer Nutzerbasis, die jahrzehntelang gelernt hatte, was „Twitter“ bedeutet.
Und dann kam die große Strategie:
Alles weg.
Twitter?
Weg.
Vogel?
Weg.
Tweet?
Bitte „Post“.
Verifizierung?
Komplizierter.
Markenidentität?
X.
Ein einzelner Buchstabe.
Sehr effizient.
Man könnte sagen, Musk hat eine komplette Markenwelt gekauft und anschließend gesagt:
„Ich brauche nur das Grundstück.“
Das wäre ungefähr so, als würde Coca-Cola seine Marke in „Q“ umbenennen und erklären:
„Rot ist out. Flaschen auch. Ab jetzt nur noch graue Würfel.“
Dann verklagt Coca-Cola später jemanden, weil er Getränke „Cola“ nennt.
Interessanter Ansatz.
Das Gericht liest mit
Und jetzt kommt die vielleicht größte Ironie:
Musks eigene öffentlichen Aussagen halfen dem Gericht dabei, zu bewerten, ob X sich tatsächlich vom Vogel und vom Begriff Tweet verabschiedet hatte.
Das bedeutet:
Ein Milliardär nutzt seine Plattform, um öffentlichkeitswirksam mitzuteilen, dass alte Marken verschwinden.
Später werden genau diese Mitteilungen gegen ihn verwendet.
Das ist digitale Selbstverteidigung auf Elon-Niveau.
Jeder normale Anwalt sagt:
„Schreiben Sie während eines Rechtsstreits möglichst wenig öffentlich.“
Musk sagt offenbar:
„Haltet mein Smartphone.“
Man könnte daraus einen neuen juristischen Fachbegriff machen:
Musksches Eigentor
Definition:
„Öffentliche Äußerung eines Geschäftsführers, die später von einem Gericht überraschend wörtlich genommen wird.“
Beispiel:
„We are bidding adieu to all the birds.“
Gericht:
„Sehr gut. Zur Kenntnis genommen.“
Schadenfreude ist hier fast erneuerbare Energie
Natürlich ist das Urteil nur vorläufig. Das endgültige Verfahren soll sich noch bis 2027 ziehen.
Aber der Zwischenstand ist schon herrlich genug.
Denn es trifft niemanden, der versehentlich eine Marke verloren hat.
Es trifft einen Mann, der selbst mit maximaler Lautstärke erklärt hat, dass die alte Marke Vergangenheit sei.
Und jetzt versucht er, einzelne Teile dieser Vergangenheit doch wieder festzuhalten.
Das ist, als würde jemand seine komplette Wohnungseinrichtung auf die Straße stellen, daneben ein Schild „ZU VERSCHENKEN“ hängen und drei Tage später den Nachbarn verklagen, weil er den Couchtisch mitgenommen hat.
„Aber das war MEIN Tisch!“
„Ja.“
„Und warum hast du ihn rausgestellt?“
„Vision.“
Natürlich.
Und was macht Tweet.app?
Die neue Plattform soll bereits testweise gestartet sein. Mehr als 170.000 Menschen sollen zuvor Interesse bekundet und dafür sogar Geld bezahlt haben.
Ob daraus wirklich ein ernsthafter Twitter-Nachfolger wird, ist offen.
Vielleicht geht es hauptsächlich um Markenrechte.
Vielleicht entsteht tatsächlich Konkurrenz.
Vielleicht endet es wie viele Tech-Projekte:
große Warteliste,
viel Begeisterung,
schönes Logo,
dann drei Jahre später:
„Wir haben uns entschieden, unseren Fokus neu auszurichten.“
Aber eines hat Operation Bluebird schon geschafft:
Sie hat Elon Musk dazu gebracht, vor Gericht über Begriffe zu streiten, die er selbst öffentlich beerdigt hatte.
Dafür allein verdient das Projekt vielleicht einen Innovationspreis.
Der blaue Vogel lacht zuletzt
Ich stelle mir deshalb gern vor, dass der alte Twitter-Vogel irgendwo lebt.
Auf einer kleinen Insel.
Finanziell unabhängig.
Er sitzt auf einem Ast.
Trinkt einen Cocktail.
Und liest die Nachrichten.
„Elon verliert Tweet.“
Der Vogel nimmt einen Schluck.
„Hätte er mich mal behalten.“
Dann fliegt er weg.
Nicht zu X.
Nicht zu Twitter.
Einfach weg.
Frei.
So frei wie eine Marke, die ihr Besitzer selbst aus dem Käfig gelassen hat.
Ich bin Ronald Tramp.
Und mein Fazit lautet:
Wenn Sie für 44 Milliarden Dollar eine der bekanntesten Marken der Welt kaufen, dann könnten Sie vielleicht darüber nachdenken, sie nicht öffentlich zu demontieren.
Nur eine Idee.
Aber was weiß ich schon?
Ich habe keine 44 Milliarden Dollar.
Dafür habe ich noch meinen Namen.
Mein Logo.
Und sollte ich irgendwann öffentlich erklären, dass ich mich von beidem verabschiede, hoffe ich sehr, dass mein Anwalt mein Handy rechtzeitig versteckt.

