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Ronald Tramp
Macht Meinung wieder Gross!

Meta bekommt 567 Millionen Gründe, endlich mal auf „Gefällt mir nicht“ zu klicken

Grafik: 567 Millionen Dollar fürs große Wegscrollen

567 Millionen Dollar Strafe, Jugendschutz per Gerichtsbeschluss und der historische Vorwurf einer „Störung der öffentlichen Ordnung“: Ronald Tramp besucht das Meta-Universum, wo Likes kostenlos sind, Aufmerksamkeit unbezahlbar ist und die Rechnung jetzt aus New Mexico kommt.

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Liebe Freunde,

es gibt schlechte Tage.

Man verschüttet Kaffee.

Der Drucker erkennt plötzlich Cyan nicht mehr.

Das WLAN fällt aus.

Oder man ist Meta und bekommt von einem Richter eine Rechnung über 567 Millionen Dollar präsentiert.

Das ist kein Bußgeld mehr.

Das ist ein Jahresabo für Ärger Premium.

Ich bin Ronald Tramp, der vermutlich einzige Reporter, dessen Bildschirmzeit noch von einem Menschen und nicht von einem Algorithmus kontrolliert wird, und ich sage euch:

Meta hat offenbar einen neuen Follower.

Er heißt Bryan Biedscheid.

Er ist Richter.

Und er verteilt keine Likes.

567 Millionen Dollar – Mark, hast du PayPal?

Im US-Bundesstaat New Mexico wurde Meta wegen unzureichenden Schutzes Minderjähriger auf seinen Plattformen zur Zahlung von 567 Millionen Dollar verurteilt.

567 Millionen!

Früher musste man für solche Summen eine Bank ausrauben.

Heute braucht man offenbar nur eine App, einen Algorithmus und 14 Milliarden tägliche Benachrichtigungen:

„Jemand, den du vielleicht kennst, hat etwas gepostet, das dich überhaupt nicht interessiert.“

Richter Biedscheid sieht in Metas Verhalten sogar eine „Störung der öffentlichen Ordnung“.

Fantastisch!

Facebook ist damit juristisch offenbar dort angekommen, wo Familien seit ungefähr 2012 sind.

Denn jeder, der schon einmal erlebt hat, wie Onkel Herbert unter einem Urlaubsfoto eine 73 Kommentare lange Diskussion über Windkraftanlagen beginnt, wusste:

Hier stimmt etwas mit der öffentlichen Ordnung nicht.

Wir brauchten nur noch einen Richter für die offizielle Bestätigung.

Meta entdeckt überraschend Minderjährige

Im Zentrum des Urteils steht der Schutz junger Nutzer.

Meta soll künftig Schutzmaßnahmen einbauen, die den Social-Media-Konsum Minderjähriger begrenzen.

Das könnte revolutionär werden.

Stellt euch vor:

Ein Jugendlicher scrollt seit drei Stunden.

Plötzlich erscheint nicht mehr:

„Hier sind 400 weitere Videos!“

Sondern:

„Kevin. Es reicht. Geh raus.“

Was für eine Technologie!

Vielleicht folgt anschließend sogar:

„Hier draußen befindet sich ein sogenannter Baum.“

„Dieser Baum benötigt keinen Account.“

„Bitte versuche nicht, ihn nach rechts zu wischen.“

Das Silicon Valley dürfte bereits fieberhaft an dieser bahnbrechenden Funktion arbeiten.

Arbeitstitel:

Reality™

Premiumversion: 7,99 Dollar monatlich.

Ein Fonds für die Folgen des Scrollens

Die 567 Millionen Dollar sollen über fünf Jahre unter anderem in einen Fonds fließen, der Minderjährige unterstützt, die durch Online-Konsum Schaden erlitten haben. Vorgesehen sind auch Programme für psychische Gesundheit und Prävention.

Das ergibt eine geradezu poetische Konstruktion.

Die Plattform verdient Geld damit, Menschen möglichst lange auf der Plattform zu halten.

Dann zahlt die Plattform Geld dafür, Menschen zu helfen, die zu lange auf der Plattform waren.

Das ist ungefähr so, als würde ein Süßwarenhersteller jedem Schokoriegel einen Gutschein fürs Fitnessstudio beilegen.

„Vielen Dank für Ihren Konsum. Die Rehabilitation befindet sich im Nebengebäude.“

Ich sehe bereits die neue Unternehmensstrategie:

Facebook.

Instagram.

WhatsApp.

Und demnächst:

Meta Recovery.

Die App, die dich davon abhält, die anderen Meta-Apps zu benutzen.

Natürlich benötigt Meta Recovery Zugriff auf deine Kontakte, deinen Standort, deine Kamera, deine Schlafgewohnheiten und vermutlich die Blutgruppe deines Hamsters.

Nur zur Verbesserung der Nutzererfahrung.

Fünf Jahre zahlen – praktisch Meta Plus

Besonders beeindruckend:

Die Zahlung soll sich über fünf Jahre erstrecken.

Das klingt fast wie Ratenkauf.

„Herzlichen Glückwunsch, Meta! Sie haben sich für unser Justiz-Finanzierungsmodell entschieden.“

60 Monate.

567 Millionen Dollar.

Null Prozent gute Laune.

Und wahrscheinlich kein kostenloser Versand.

Meta will allerdings Berufung einlegen.

Natürlich!

Kein großer Technologiekonzern bekommt eine 567-Millionen-Dollar-Rechnung und sagt:

„Stimmt so.“

Das wäre wirtschaftlich geradezu unanständig.

Die Rechtsabteilung muss schließlich auch beschäftigt werden.

Dort sitzen vermutlich bereits 300 Anwälte in einem Raum und versuchen herauszufinden, ob man einen Gerichtsbeschluss vielleicht einfach unter „Benachrichtigungen“ auf stumm stellen kann.

Der Algorithmus bekommt Hausarrest

Noch interessanter sind die angeordneten Schutzmaßnahmen.

Meta soll Mechanismen einbauen, die den Konsum Minderjähriger begrenzen.

Ich stelle mir die Vorstandssitzung vor.

„Meine Damen und Herren, wir haben ein Problem.“

„Was?“

„Wir sollen verhindern, dass Nutzer endlos scrollen.“

Stille.

Jemand fällt vom Stuhl.

Ein Algorithmus beginnt zu weinen.

Mark Zuckerberg schaut langsam aus dem Fenster.

Denn das wäre ungefähr so, als würde McDonald’s verpflichtet, nach dem ersten Big Mac die Küche abzuschließen.

Social Media basiert schließlich auf einer der größten Erfindungen unserer Zeit:

Du wolltest nur eine Sache ansehen.

Plötzlich sind 94 Minuten vergangen und du weißt, wie ein Mann in Ohio eine Gartenhütte aus 17.000 Streichhölzern baut.

Warum?

Keine Ahnung.

Aber der Algorithmus wusste:

Du brauchst diese Information.

Ronald Tramps Jugendschutz-Offensive

Ich hätte übrigens eine deutlich einfachere Lösung.

Nach 30 Minuten Instagram erscheint Ronald Tramp auf dem Bildschirm.

Sonnenbrille.

Anzug.

Erhobener Zeigefinger.

Ich sage:

„Genug gescrollt. Fantastische Leistung. Wirklich unglaublich. Aber draußen existiert weiterhin die Sonne.“

Nach einer Stunde werde ich deutlicher:

„Leg das Handy weg.“

Nach zwei Stunden:

Ich schalte das WLAN ab.

Nach drei Stunden erscheint Richter Biedscheid persönlich mit einer Rechnung.

Das wäre Jugendschutz.

Sehr effizient.

Sehr amerikanisch.

Und vermutlich günstiger als 567 Millionen Dollar.

Willkommen im Meta-Meta-Universum

Der Fall ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil erstmals diese juristische Bewertung einer „Störung der öffentlichen Ordnung“ gegen Online-Plattformen verwendet wurde.

Das könnte spannend werden.

Denn wenn Social Media jetzt offiziell die öffentliche Ordnung stören kann, stehen wir möglicherweise vor völlig neuen Straftatbeständen:

Gefährliche Körperverletzung durch Familien-WhatsApp-Gruppe.

Schwere Ruhestörung durch 47 TikTok-Videos ohne Kopfhörer.

Vorsätzliche Belästigung durch „Guten Morgen“-GIFs mit glitzernden Rosen.

Und natürlich der schlimmste Tatbestand:

Kommentieren eines Artikels, nachdem man ausschließlich die Überschrift gelesen hat.

Darauf sollten mindestens zehn Jahre Facebook-Gruppenadministration stehen.

Ohne Bewährung.

Am Ende bleibt Meta also eine bemerkenswerte Botschaft aus New Mexico:

Likes sind kostenlos.

Scrollen kostet Zeit.

Aber mangelnder Jugendschutz kann plötzlich 567 Millionen Dollar kosten.

Ich bin Ronald Tramp.

Ich werde diesen Fall selbstverständlich weiter beobachten.

Aber höchstens 30 Minuten am Tag.

Sonst kommt Bryan Biedscheid vorbei.

Und ich habe gehört:

Der Mann verschickt Rechnungen, die wirklich niemand liken möchte.

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Tags: Social Media Meta Mark Zuckerberg Instagram Facebook New Mexico Jugendschutz
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